
Quelle: BSH | Pixabay | UBA | BASE | BNetzA
Herzlich willkommen!
Hier finden Sie Informationen zu den Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) der deutschen Bundesbehörden.
Umweltverträglichkeitsprüfungen ermitteln, beschreiben und bewerten die Umweltauswirkungen von Vorhaben. Sie dienen einer wirksamen Umweltvorsorge. Die Zulassungsbehörden in Deutschland führen UVPs nach einheitlichen Grundsätzen durch. Insbesondere beteiligen sie die Öffentlichkeit.
Aktuelle Vorhaben mit UVP
Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 BWaldG am MilFlPl Wittmundhafen (NATO)
Verantwortliche Bundesbehörde: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Hannover
BAB 39 Neubau der A 39, Abschnitt 3 Bad Bevensen (L 253) - Uelzen (B 71)
Verantwortliche Bundesbehörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Hannover)
Vorhabenträger: Die Autobahn GmbH des Bundes
Ausbau des Rhein-Herne-Kanals (RHK) von km 24,450 bis km 28,747 (Los 3) - Ausbaustrecke Gelsenkirchen -
Verantwortliche Bundesbehörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Standort Münster
Vorhabenträger: Wasserstraßen-Neubauamt Datteln
Aktuelle Vorhaben ohne Bestehen einer UVP-Pflicht (negative Vorprüfung)
Errichtung von vier Lärmschutzwänden (LSW) in der Ortsdurchfahrt Coswig
Verantwortliche Bundesbehörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Dresden)
Aufhebung des Bahnübergang und Neubau der Eisenbahnüberführung Luther Weg in Wunstorf
Verantwortliche Bundesbehörde: Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Hannover
Modernisierung der Strecke 3941, Wabern - Bad Wildungen in Wega
Verantwortliche Bundesbehörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Frankfurt (Main)/Saarbrücken - Standort Frankfurt (Main))
Aktuelle Pläne und Programme mit SUP
Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung für das polnische „Nationale Schifffahrtsprogramm 2030“
Verantwortliche Bundesbehörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt