Erklärung zur Barrierefreiheit

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Umweltprüfungsportals des Bundes (kurz: UVP-Portal), das vom Umweltbundesamt betrieben wird. Wir streben an, diese Website so weit wie möglich für alle zugänglich zu gestalten. Hier finden Sie eine Übersicht zu unseren Angeboten rund um das Thema „Barrierefreiheit“. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das vom Umweltbundesamt betriebene Umweltprüfungsportal des Bundes (UVP-Portal gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 UVPG). Sie ist auch in Gebärdensprache und in Leichter Sprache verfügbar.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 streben wir an, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Selbstbewertung

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 8. November 2022 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen größtenteils vereinbar. Folgende Barrieren sind noch vorhanden:

  1. Prüfschritt 9.1.3.1d Inhalt gegliedert: Auf der Kontaktseite ist der erste Absatz durch ein <b>-Tag hervorgehoben.
     
  2. Prüfschritt 9.1.4.10 Inhalte brechen um: Bei ungezoomter Ansicht sind Inhalte und Funktionen nicht vollständig bei einer Browserfenster-Breite von 320px ohne horizontales Scrollen erreichbar. Dies hat zur Folge das sehbehinderte Nutzer*innen bei Nutzung der Zoomfunktion horizontal scrollen müssen und dadurch die Aufnahme der Informationen beeinträchtigt wird.
     
  3. Prüfschritt: 9.2.4.3 Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung: Im Firefox Browser ist die Seite nicht mit Tastatur bedienbar, da der Fokus nicht an die entsprechende Stelle der Webseite springt. Dies hat zur Folge, dass der Prüfschritt: „9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich“ nicht erfüllbar ist, da in Firefox zum jetzigen Zeitpunkt Links und andere Elemente nicht fokussierbar sind.
     
  4. Prüfschritt: 9.4.1.1 Korrekte HTML-Syntax: Das Prüfergebnis des W3C-HTML-Validators zeigt Fehler in der HTML-Syntax, so dass bei Screenreadern eventuell Probleme beim Umgang mit der Seite auftreten können. Im Menü wird ein unzulässiges „Alt“-Attribut verwendet, das zu invaliden HTML-führt.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16.11.2022 erstellt.

Barrieren melden und Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Über unsere E-Mailadresse uvp-portal@uba.de können Sie sich an uns wenden, wenn Sie Probleme oder Fragen bezüglich der Barrierefreiheit unserer Website haben Ihre Nachricht wird von der Administration des Umweltprüfungsportals des Bundes (UVP-Portal des Bundes gemäß § 20 Abs. 1 UVPG) bearbeitet. Sie erhalten eine Antwort per E-Mail.

Kontaktangaben des UVP-Portals:
Umweltbundesamt
Fachgebiet I 2.5 (Administration des UVP-Portals)
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
E-Mail: uvp-portal@uba.de

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie den Eindruck haben, dass wir unsere Informationsquellen nicht ausreichend zugänglich gemacht oder für Sie nur eingeschränkt barrierefrei kommuniziert haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Diese ist zuständig, wenn Sie Ihr Recht nach dem BGG durch einen Träger öffentlicher Gewalt verletzt sehen. 

Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie, auch in Gebärdensprache und in Leichter Sprache, unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter der E-Mail-Adresse info@schlichtungsstelle-bgg.de und in Gebärdensprache per SQAT-Verfahren unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Hier im Video finden Sie alle Informationen über die Erklärung zur Barrierefreiheit in deutscher Gebärdensprache.