Stromnetzausbau - Strategische Umweltprüfung (SUP) zum Bundesbedarfsplan (Bedarfsermittlung 2012-2022)
Allgemeine Informationen
Mit dem Erlass des Bundesbedarfsplans werden die notwendigen Leitungsbaumaßnahmen zum Ausbau des Höchstspannungsübertragungsnetzes gesetzlich festgelegt. „Zur Vorbereitung des Bundesbedarfsplans [BBP] ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) gesetzlich vorgeschrieben. Zuständig hierfür ist die Bundesnetzagentur. Zentrales Dokument der Strategischen Umweltprüfung ist der Umweltbericht, der bereits frühzeitig – während des Verfahrens zur Erstellung des NEP [Netzentwicklungsplan] – verfasst wird. Er ermittelt die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des BBP-Entwurfs – und zwar auf Basis der Angaben des bestätigten NEP. Gemeinsam mit dem Entwurf des NEP wurde der Entwurf des Umweltberichts öffentlich ausgelegt. Von Privatpersonen, aber auch von Behörden und Verbänden wurden insgesamt über 3.300 Stellungnahmen abgegeben, die bei der abschließenden Erstellung des Umweltberichts berücksichtigt wurden. Über 90 % der Stellungnahmen wurden von Privatpersonen verfasst. Die inhaltlichen Argumente der Stellungnahmen hatten am häufigsten die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter zum Thema. Hier lag der Fokus auf der Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit aufgrund von elektromagnetischen Feldern, Abstandsregelungen zu Leitungen und den Auswirkungen von Nebenanlagen, wie z.B. Konverterstationen.“ (aus der allgemein verständlichen, nichttechnischen Zusammenfassung des Umweltberichts zur Bedarfsermittlung 2012-2022, S. 31)
Raumbezug

Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Deutschland
Das Planungsverfahren ist bereits beendet.