ABS/NBS München – Freilassing – Grenze D/A – Simbach – Grenze D/ A Planungsabschnitt 1, Markt Schwaben - Ampfing Strecke 5600 km 19,800 – 66,171 Planfeststellungsabschnitt 1.5, km 45,000 bis km 52,175
Allgemeine Informationen
egenstand dieses Verfahrens ist der Abschnitt 1.5, der bei Bahnkilometer 45,000 beginnt und bei Bahnkilometer 52,175 (Strecke 5600) endet. Die Grenze des Projektes geht über den genannten km-Bereich hinaus, da teilweise BE-Flächen, Baustraßen sowie auch Umweltausgleichsflächen außerhalb liegen.
Der Abschnitt 1.5 liegt im Regierungsbezirk Oberbayern, Landkreis Erding. Der Streckenabschnitt der Planung liegt vollständig im Bereich des Stadtgebietes Dorfen. Angrenzend liegen die Planfeststellungsabschnitte 1.4 und 1.6.
Die bestehende Bahnstrecke liegt am südlichen Hang des Isentals. Im Talgrund befindet sich der mäanderförmig verlaufende Fluss Isen, zu dem zahlreiche Gräben und Bäche von Süden nach Norden fließen und die Bahnanlage kreuzen. Die Bebauung der Stadt Dorfen erstreckt sich vor allem nördlich der Bahnstrecke. Die Ortsteile Oberhausmehring, Unterhausmehring und Kloster Moosen liegen hangaufwärts südlich der Bahnstrecke. Im Osten des Abschnittes durchfährt die Bahntrasse den Ortsteil Wasentegernbach. Die Straßen St2086, B15 und ED25 kreuzen die Bahntrasse in Nord-Süd-Richtung. Die Bahnstrecke verläuft im gesamten Abschnitt in großen Kurven, so dass die vorgesehene Entwurfsgeschwindigkeit bis zu 200 km/h ohne große Abweichungen vom Bestand erreicht werden kann. Einzig im Bereich der Kreuzung mit der 15 ist eine Tieferlegung und eine Verschiebung der Bahntrasse nach Süden erforderlich, um alle Wegebeziehungen und Grundstücksanschlüsse nördlich der Bahntrasse weiterhin erhalten zu können. Daraus resultiert eine umfassende Umgestaltung des Bahnhofs.
Es ist vorgesehen, das zusätzliche zweite Gleis nördlich des bestehenden Gleises hinzuzufügen. Abgesehen von der Kreuzung mit der B15 können beide Gleise weitgehend auf bahneigenem Grund angeordnet werden.
Der zweigleisige Streckenausbau mit einer Erweiterung der Gleisanlage nach Norden ist bereits seit langem vorgesehen. Daher steht auf großen Streckenabschnitten nördlich des bestehenden Gleises bahneigener Grund zur Verfügung. Somit kann der Umfang des erforderlichen Grunderwerbs auf ein geringes Maß beschränkt bleiben. Der Streckenausbau mit einem zweiten Gleis ist bereits bei ausgeführten Bauvorhaben in der jüngeren Vergangenheit berücksichtigt. So wurde die Straßenüberführung SÜ Moosschuster km 49,451 schon entsprechend gebaut und muss jetzt nur noch mit einem Berührschutz nachgerüstet werden.
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Arnulfstraße 9/11
80335 München
Deutschland