Bekanntmachung eines Bauvorhabens der Bundeswehr
Allgemeine Informationen
Bekanntmachung eines Bauvorhabens der Bundeswehr zur „Wiederinbetriebnahme des Munitionslagers Kriegsfeld“ mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Kurzbeschreibung des Vorhabens:
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, beabsichtigt die Wiederinbetriebnahme des, Ende 2010 aufgegebenen, Munitionslagers Kriegsfeld auf der Wasenbacher Höhe durch verschiedene (Bau-)Maßnahmen. Mit Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat Team Sofortprogramm (BAIUDBw KompZ BauMgmt Wi TSP) vom 03.02.2026 ist ein Antrag auf Zulassungsentscheidung beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat K 6 (BAIUDBw KompZ BauMgmt Wi K 6) Moltkering 9, 65189 Wiesbaden eingegangen. Mit dem Vorhaben ist eine Rodung von Wald im Umfang von mehr als 10 ha verbunden. Demnach besteht für das Gesamtvorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach §§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 6 S. 1 UVPG i.V.m. Ziffer 17.2.1 Anlage 1 UVPG.
Übersicht zum Vorhaben:
Die Leitungsebene des BMVg hat im Januar 2019 -umgesetzt mit dem Tagesbefehl des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 15. Januar 2019- die Reaktivierung des Munitionslagers Kriegsfeld ab 2026 entschieden. Das seit Ende 2010 aufgegebene, ehemalige Munitionsdepot auf der Wasenbacher Höhe südlich von Kriegsfeld im Donnersbergkreis soll wieder in Betrieb genommen werden. Ziel der Wiederinbetriebnahme ist die Deckung des Bedarfs der Bundeswehr für die Bevorratung von Munition zur Resilienz des logistischen Systems. Im Rahmen der Wiederinbetriebnahme ist die Ertüchtigung des nordostwärtigen Teils des ehemaligen Munitionsdepots auf der Wasenbacher Höhe (nördlich der L 404) vorgesehen. Hierfür sollen u.a. der Großteil der noch vorhandenen alten Munitionslagerhäuser saniert sowie Munitionslagerhäuser, Munitionsarbeitshäuser, ein Annahme- und Versandgebäude, ein Verwaltungsbereich und Anlagen zur Absicherung (z.B. Zaunanlagen) neu errichtet werden. Darüber hinaus wird eine Kläranlage im nordwestlichen Bereich der Liegenschaft und ein LKW-Parkplatz in Höhe der Einfahrt an der L 404 errichtet. In diesem Zusammenhang ist eine Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart im Umfang von mehr als 10 ha erforderlich. Die Unterlagen für das o.g. (Bau-)Vorhaben stehen über den Downloadlink https://www.kirchheimbolanden.de/de/vg-kirchheimbo-landen-leben-und-wohnen-buergerinformation.html zur Verfügung. Die Unterlagen können bis zum 13.03.2026 über den o.g. Link eingesehen werden. Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Standort Wiesbaden, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden; E-Mail: Baiudbwkompzbaumgmtwik6@bundeswehr.org .
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Moltkering 9
65189 Wiesbaden
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Verfahrensinformationen und -unterlagen
Ortsübliche Bekanntmachung
zur Baumaßnahme „Reaktivierung des ehemaligen Munitionslager Kriegsfeld“ mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Erörterungstermins
Es wird bekanntgegeben, dass der Erörterungstermin gem. § 18 Abs. 1 S. 4 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 6 UVPG wie folgt durchgeführt wird:
Ort: BAIUDBw KompZ BauMgmt Wiesbaden
Moltkering 9
65189 Wiesbaden
Raum: C 602
Datum: Mittwoch, den 01.07.2026
Zeit: Beginn: 13:00 Uhr, Ende: offen
Zur Teilnahme am Erörterungstermin berechtigt sind neben dem Träger des Vorhabens die Behörden, die Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.
Für den Zugang zum Dienstgebäude ist eine namentliche Anmeldung sowie die Angabe der vertretenen Institution über die E-Mail-Adresse: Kriegsfeld@bundeswehr.org bis zum 30.06.2026 erforderlich. Weiterhin ist am Tag des Erörterungstermins eine gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Für den Zugang zur Liegenschaft sind am Tag des Erörterungstermins die Hauptzufahrt bzw. das Personentor (im Bereich der Bushaltestelle) zur Nutzung freigegeben. Diese sind über die Straße Moltkering erreichbar.
Parkplätze innerhalb der Liegenschaft stehen nicht zur Verfügung. Es sind die öffentlichen Parkplätze in der Umgebung des Dienstgebäudes zu nutzen.
Der Erörterungstermin dient der Erörterung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen zu der o.g. Baumaßnahme mit der betroffenen Öffentlichkeit.