Geplanter Offshore-Windpark "Curonian Nord" in der litauischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee

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Allgemeine Informationen

Öffentliche Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie über den Abschluss des Verfahrens und die Schlussentscheidung im Vorhaben Offshore- Windpark "Curonian Nord (CN OWF)" in der litauischen AWZ der Ostsee.

Das geplante Vorhaben (im Folgenden: das Projekt) umfasst:

1) Errichtung des Offshore-Windparks „Curonian Nord“ in Litauen;

2) Verlegung des Offshore-Stromübertragungskabels für den Windpark „Area D“.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts wurde gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung geplanter wirtschaftlicher Aktivitäten (konsolidierte Fassung, gültig bis zum 31. Oktober 2025) durchgeführt, insbesondere gemäß Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1, d. h. das Projekt fällt unter die in Anhang 1, Unterabsatz 3.10.1 aufgeführte Tätigkeit: Errichtung von Windparks im Küstenmeer der Republik Litauen und/oder in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Litauen in der Ostsee.

Das Projekt befindet sich innerhalb des Gebiets, das durch den Beschluss Nr. 171 der Regierung der Republik Litauen vom 15. März 2023 genehmigt wurde „Über die Ausweisung von Gebieten im Hoheitsgewässer der Republik Litauen und/oder in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Litauen in der Ostsee, in denen Ausschreibungen für die Errichtung und den Betrieb von Kraftwerken zur Nutzung erneuerbarer Energien ohne Fördermaßnahmen durchgeführt werden können, sowie über die Festlegung der maximal zulässigen Erzeugungskapazität und der Mindestinstallationskapazität solcher Kraftwerke.“

Der Offshore-Windpark wird im nördlichen Teil der litauischen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Ostsee in einer Entfernung von etwa 36,8 km von der Küste errichtet.

Hauptmerkmale des Windparkgebiets:

• Gesamtfläche: 119,5 km²

• Wassertiefe: 27–49 m

• Mindestabstand zur Küste / zur Stadt Palanga: 36,8 km

• Mindestentfernung zum Seehafen Klaipėda: 50,3 km

 

Raumbezug

ausländisch

Verfahrenstyp und Daten

UVP-Kategorie:
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zuständige Behörde

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

+49 40 3190 63104
O31 Windpark-Verfahren nicht zentral voruntersuchte Flächen

Stellungnahmen sind spätestens bis einschließlich
11. Dezember 2025 (maßgeblich ist der Tag des
Eingangs) schriftlich beim BSH, Dienstsitz Hamburg
oder Rostock oder elektronisch über das Antrags- und
Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben,
zu erheben.

Vorhabenträger

UAB “Ignitis renewables"

Laisvės pr. 10
04215 Vilnius
Litauen

Öffentlichkeitsbeteiligung

Hamburg

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Str. 78
20359 Hamburg
Deutschland

+49 40 3190 63104

Sollte eine Einsichtnahme der Unterlagen gewünscht
werden, wird um eine Anmeldung zur Terminvereinbarung
unter der genannten Adresse oder per E-Mail
an EingangOdM@bsh.de gebeten.


Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Rostock

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland

+49 40 3190 63104

Sollte eine Einsichtnahme der Unterlagen gewünscht
werden, wird um eine Anmeldung zur Terminvereinbarung
unter der genannten Adresse oder per E-Mail
an EingangOdM@bsh.de gebeten.


Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg