NATO-Flugplatz Schleswig – Anpassung der Infrastruktur für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen
Allgemeine Informationen
Die Planung umfasst verschiedene Anpassungen der Infrastruktur für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen des Typs Eurodrohne sowie von Luftfahrzeugen des Typs Global 6000. Zudem sind weitere Änderungen im Zusammenhang mit der Anpassung des bestehenden Rollkonzeptes des Flugplatzes geplant sowie die Einrüstung eines Instrumentenlandesystems der Kategorie I (CAT I) für die Anflugrichtung 23 vorgesehen.
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Luftwaffenkaserne Wahn
51127 Köln
Deutschland
Luftfahrtamt der Bundeswehr, Referat 1 d, Flughafenstraße 1, 51147 Köln
Vorhabenträger
Stauffenbergstraße 18
10785 Berlin
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Gallberg 4
Raum 414
24837 Schleswig
Deutschland
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Hinweis: Das Gebäude ist nicht barrierefrei
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
Zimmer 32
25779 Hennstedt
Deutschland
Montag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Am Markt 10
Raum 1.02 im 1. Obergeschoss
24848 Kropp
Deutschland
Montag, Dienstag und Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Hauptstraße 41
Zimmer 112
24887 Silberstedt
Deutschland
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Panellenweg 5
öffentlicher Wartebereich vor Zimmer 1.21
24866 Busdorf
Deutschland
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Holm 13
Zimmer 223 im 2. Obergeschoss
24340 Eckernförde
Deutschland
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mühlenstraße 8
Zimmer 13 im 1.Obergeschoss
24361 Groß Wittensee
Deutschland
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Toft 7
Raum 309
24860 Böklund
Deutschland
Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Team Allee 22
Zimmer 07, Erdgeschoss
24392 Süderbrarup
Deutschland
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Verfahrensinformationen und -unterlagen
Bekanntmachung der Genehmigung für die Änderung der Anlage und des Betriebes des NATO-Flugplatz Schleswig-Jagel gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Das Luftfahrtamt der Bundeswehr hat dem Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das Amt für Bundesbau (AFB), Kiel als Verfahrensstandschafter, mit Bescheid vom 14.01.2026, Az 1 d – 56-03-06/Schleswig-Jagel die Genehmigung zur Änderung der Anlage und des Betriebes des NATO-Flugplatzes Schleswig-Jagel erteilt.
Wesentlicher Gegenstand der angezeigten Änderungen sind die folgenden Baumaßnahmen auf dem Gelände des NATO-Flugplatzes Schleswig-Jagel:
- Anlage von Wendeschleifen an den Enden der Start- und Landebahn 07/25 in einer Breite von 22,5 m
- Anpassungen der Z-Line (Verbreiterung in Teilbereichen um 7,50 m) zur Erschließung der neuen Hallen
- Errichtung von 4 Abstellhallen im nördlichen Bereich der Z-Line für das System Eurodrohne (Gebäude 704 bis 707)
- Errichtung von weiteren Hallen im westlichen Bereich der Z-Line:
- Abstell-/Wartungshalle
- Global 6000 (Gebäude 700), Wartungs- / Instandsetzungshallen
- Eurodrohne (Gebäude 701 und 702), kombinierte Abstell- und Waschhalle
- Eurodrohne (Gebäude 703).
Der Bauschutzbereich wird durch die Maßnahme nicht verändert.
Für das Vorhaben besteht eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 9 Abs. 4, 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Nebenbestimmungen:
Sämtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind nach Maßgabe des Landschaftspflegerischen Begleitplans umzusetzen. Dieser ist gem. § 17 Abs. 4 Satz 5 BNatSchG Bestandteil der Genehmigung. Der Landschaftspflegerische Begleitplan, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, die FFH-Vorprüfung, der Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie und der UVP-Bericht sind Bestandteil der Antragsunterlagen.
Hinweis: Die Genehmigung ist nach § 6 Abs. 6 Satz 1 LuftVG i. V. m. §§ 6 Abs. 5 Satz 2, 8 Abs. 1 LuftVG sofort vollziehbar.
Öffentliche Auslegung:
Die Genehmigung in einer Druckfassung liegt in der Zeit vom 18.03.2026 bis einschließlich zum 31.03.2026 in folgenden Städten /Ämtern aus:
Stadt Schleswig, Der Bürgermeister, Gallberg 4, Raum 414, 24837 Schleswig
Hinweis: Das Gebäude ist nicht barrierefrei
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Unterlagen sind zusätzlich elektronisch auf der Homepage der Stadt Schleswig unter https://www.schleswig.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/details/news/bekanntmachung-und-auslegung-des genehmigungsbescheides-fuer-den-flugplatz-schleswig-gem-74-vwvfg einsehbar.
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider, Der Amtsdirektor, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt
Montag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Unterlagen sind zusätzlich elektronisch auf der Homepage des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider unter https://www.amteider.de einsehbar.
Amt Kropp Stapelholm, Der Amtsvorsteher, Am Markt 10, Raum 2.02 im 2. Obergeschoss, 24848 Kropp
Montag, Dienstag und Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Die Unterlagen sind zusätzlich elektronisch auf der Homepage des Amtes Kropp Stapelholm unter https://www.kropp.de einsehbar.
Amt Arensharde, Der Amtsvorsteher, Hauptstraße 41, Zimmer 112, 24887 Silberstedt
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Unterlagen sind zusätzlich elektronisch auf der Homepage des Amtes Arensharde unter https://www.amt-arensharde.de/aktuelles/buergerbeteiligung-und-bauleitplanung einsehbar.
Amt Haddeby, Der Amtsdirektor, Panellenweg 5, öffentlicher Wartebereich vor Zimmer 0.01, 24866 Busdorf
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Die Unterlagen sind zusätzlich elektronisch auf der Homepage des Amtes Haddeby unter https://www.haddeby.de/news/index.php?rubrik=1 einsehbar.
Amt Schlei-Ostsee, Der Amtsdirektor, Holm 13, Zimmer 223 im 2. Obergeschoss, 24340 Eckernförde
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Amt Hüttener Berge, Der Amtsdirektor, Mühlenstraße 8, Altbau, Obergeschoss, Raum 02, 24361 Groß Wittensee
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Unterlagen sind zusätzlich elektronisch auf der Homepage des Amtes Hüttener Berge unter https://www.amt-huettener-berge.de/das-amt/bekanntmachungen einsehbar.
Amt Südangeln, Die Amtsdirektorin, Toft 7, Raum 320, 24860 Böklund
Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Unterlagen sind zusätzlich elektronisch auf der Homepage des Amtes Südangeln unter https://www.amt-suedangeln.de/startseite.phtml einsehbar.
Amt Süderbrarup, Der Amtsvorsteher, Team Allee 22, Zimmer 07, Erdgeschoss, 24392 Süderbrarup
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag: zusätzlich nachmittags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Unterlagen sind zusätzlich elektronisch auf der Homepage des Amtes Süderbrarup unter https://www.amt-suederbrarup.de/ einsehbar.
Außerdem können die Genehmigungsunterlagen für die Dauer der Auslegung auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Umweltbundesamtes (NATO-Flugplatz Schleswig), https://www.uvp-portal.de/de/vorhabeneingesehen werden.
Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Genehmigungsbescheid von den Betroffenen bei der Genehmigungsbehörde schriftlich oder elektronisch angefordert werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist mit Ablauf des 31.03.2026 gilt der Genehmigungsbescheid gegenüber allen Betroffenen als bekanntgegeben, § 6 Abs. 5 Satz 1 LuftVG i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flughafenstr. 1, 51147 Köln, erhoben werden.
Der Widerspruch eines Dritten gegen diese Genehmigung hat gemäß § 6 Abs. 6 Satz 1 LuftVG keine aufschiebende Wirkung.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Genehmigungsbescheides bei dem Verwaltungsgericht Schleswig, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, gestellt und begründet werden.
Luftfahrtamt der Bundeswehr, Köln im Februar 2026
Im Auftrag
im Original gez.
Bilk
Leitender Regierungsdirektor