Erneuerung Eisenbahnüberführung Trift

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Allgemeine Informationen

Antragsgegenstand ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Trift in Krefeld für zwei Gleise, der Abbruch der alten Eisenbahnüberführung und die notwendigen Anpassungen der Betriebsanlagen, sowie die Errichtung und Anschluss der Stützwände der gleisparallelen Rampenanlagen an die Eisenbahnüberführung.

Die Eisenbahnüberführung befindet sich in Bahn-km 2,526 der eingleisigen, elektrifizierten Strecke 2500 Krefeld Hbf – Krefeld Linn.

 

Bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung wird das Verlangen der Stadt Krefeld berücksichtigt, die Straße Weiden unter dem Brückenbauwerk aufzuweiten.

Des Weiteren wird der Anschluss eines bahnbegleitenden Radwegs, der im Rahmen der Maßnahme „Krefelder Promenade“ der Stadt Krefeld errichtet wurde, an die neu gestaltete Straße geplant. Der Anschluss erfolgt in Form einer Fußgänger- und Fahrradrampe zwischen den westlichen Widerlagen der Eisenbahnüberführung Trift. Der Planungsgegenstand sind hierbei die seitlichen Stützbauwerke der Fahrradwegrampe.

 

Auf Grund der räumlichen Nähe und der gemeinsam genutzten Baustelleneinrichtungsflächen steht die Baumaßnahme im Zusammenhang mit der Erneuerung des benachbarten Brückenbauwerks Eisenbahnüberführung Kuhleshütte. Die Erneuerung der EÜ Kuhleshütte wird in einem gesonderten Verfahren behandelt.

Raumbezug

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln)

Werkstattstraße 102
50733 Köln
Deutschland

Vorhabenträger

DB Netz AG

Hermann-Pünder-Straße 3
50679 Köln
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Offenlage "Erneuerung EÜ Trift"

Stadt Krefeld
Deutschland

montags - freitags vormittags                   von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

montags – mittwochs nachmittags          von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

donnerstags nachmittags                          von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Nr. 19. des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20.05.2020 kann in Verfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden, wenn die jeweilige Auslegungsfrist spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2022 endet.

Aufgrund der Regelungen nach dem PlanSiG werden daher die Planunterlagen inklusive der entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltbelange (Zeichnungen und Erläuterungen) sowie der Inhalt der Bekanntmachung im Internet auf der Homepage der Stadt Krefeld unter https://www.krefeld.de/de/vermessung/offenlage

veröfffentlicht.