Spurplananpassung Abzweig Schmiedekamp

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Allgemeine Informationen

Planfeststellungsverfahren gem. § 18 AEG i. V. m. § 73 VwVfG für das Vorhaben „Spurplananpassung Abzweig Schmiedekamp“ in Bahn-km 5,484 bis 5,900 der Strecke 1900 Braunschweig-Helmstedt in der kreisfreien Stadt Braunschweig

Die Abzweigstelle Schmiedekamp befindet sich rund fünf Kilometer östlich des Braunschweiger Hauptbahnhofes sowie nordöstlich des Rangierbahnhofes. Der gesamte Bauabschnitt zur geplanten Spurplananpassung im Bereich des Schmiedekamps befindet sich in der Stadt Braunschweig. Er liegt am östlichen Stadtgebiet sowie innerhalb der naturräumlichen Einheit Börden. Das Vorhaben beinhaltet die Änderung der Spurführung der Streckengleise 1913 und 1914 im Bereich der Abzweigstelle Schmiedekamp infolge des Ausbaus der Gleiskreuzung auf der Strecke 1900. Die Anpassung der Spurführung generiert eine Verschiebung des Abzweigs Schmiedekamp in Richtung Osten. Durch die Elektrifizierung der Bestandsstrecken 1900, 1923 und 1924 werden Anpassungen an den Oberleitungsanlagen erforderlich. Hierbei werden Oberleitungsmaste und Gründungen zurückgebaut und neue Oberleitungsanlagen, angepasst an die geplante Spurführung, errichtet bzw. eingebaut. Aufgrund des Um- und Ausbaus kommt es zudem zu einer Erneuerung bzw. Ergänzung der Entwässerungsanlagen.

Raumbezug

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hannover)

Herschelstraße 3
30159 Hannover
Deutschland

+49(511)36570
Nds. Landesbehörde f. Straßenbau und Verkehr - Planfeststellungsbehörde

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Sabrina Kuhlmey
Göttinger Chaussee 76a
30453 Hannover
Deutschland

+49(511)30340
Dezernat 51 - Planfeststellung

Vorhabenträger

DB Netz AG

Die DB Netz AG ist das Schieneninfrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG. Mit über 46.000 Mitarbeitern ist sie für das knapp 33.400 Kilometer lange Streckennetz inklusive aller betriebsnotwendigen Anlagen verantwortlich. Neben der dauerhaften Sicherung einer hohen Infrastrukturqualität und -verfügbarkeit und eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Trassen und Serviceeinrichtungen ist die DB Netze Fahrweg auch für das Management des Infrastrukturbetriebs verantwortlich. Dazu gehören die Fahrplanerstellung in enger Zusammenarbeit mit den Kunden, die Betriebsführung sowie das Baumanagement und die Instandhaltung. 

DB Netz AG
Lindemannallee 3
30173 Hannover
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung Stadt Braunschweig

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Deutschland

+49(531)4701

Die Auslegung bei der Stadt Braunschweig erfolgt im Rathaus-Altbau,
Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
im 2. OG vor dem Zimmer A2.82.


Montags bis freitags 08:00 bis 18:00 Uhr nach vorheriger Anmeldung.
Die Anmeldung erfolgt direkt beim Pförtner.

Aufgrund der allgemeinen Pandemielage (Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19) kann es zur Schließung des Rathauses kommen. Sollte das Rathaus während des v. g. Zeitraums wieder geöffnet werden, liegen die Unterlagen am genannten Ort während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite https://www.uvp-portal.de/ unter dem Titel „Spuranpassung Abzweig Schmiedekamp Bereich Braunschweig“  sowie  auf der Internetseite der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview  unter dem oben genannten Titel eingesehen werden. Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 UVPG, § 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Dasselbe gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen.

Die Äußerungen sind bis einschließlich zum 22.12.2020, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Braunschweig oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen. Vor dem 09.11.2020 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen.


Einwendungen und Stellungnahmen sind nach Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 VwVfG).