Errichtung und Betrieb von Windparks "Vesterhav North und Vesterhav South" im dänischen Küstenmeer der Nordsee

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Allgemeine Informationen

Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention über die UVP-Berichte zur Errichtung und zum Betrieb der beiden Windparks „Vesterhav North“ und „Vesterhav South“ im Bereich

Vattenfall plant einen Windpark Vesterhav Nord mit 21 Windenergieanlagen (180MW) und einen Windpark Vesterhav Syd mit 20  Windenergieanlagen (170 MW) und zugehörige Seekabel ca. 9 km vor der Westküste Jütlands am Ringkøbing Fjord zu errichten. Beide Windparks befinden sich im Bereich des dänischen Küstenmeeres der Nordsee.

Raumbezug

Verfahrenstyp und Daten

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zuständige Behörde

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

040/3190-6314

Schriftlich oder zur Niederschrift beim BSH, Dienstsitz Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg (auf Deutsch oder Englisch) vorzugsweise per E-Mail an das BSH eingangOdM@bsh.de gesandt werden. Wir leiten alle Stellungnahmen an die dänische Behörde weiter.

Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Vorhabenträger

Öffentlichkeitsbeteiligung

Verfahrensinformationen und -unterlagen