Knoten Hamburg Paket 1, Maßn. 2 Meckelfeld, PFA 1 Nds

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Allgemeine Informationen

Die DB Netz AG plant die Entflechtung der Güterverkehrsströme im Bereich des Bahnhofs Hamburg-Harburg bzw. im Bereich nördlich des Rbf Maschen, Abzweig Meckelfeld. Der PFA 1 stellt den niedersächsischen Teil des zwei-geteilten Gesamtvorhabens „Knoten Hamburg, Paket 1, Maßnahme 2 Meckelfeld“ dar. Daran knüpft der PFA 2 auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg an. Die Eisenbahninfrastruktur ist im Bereich Meckelfeld derzeit 6-gleisig ausgebaut, mit jeweils 2 Gleisen für die Strecke 1720 Lehrte – Cuxhaven, Strecke 1255 Maschen Rbf - Hamburg Süd und Strecke 1280 Buchholz – Maschen Rbf – Hamburg. Die Gleise verschwenken und kreuzen sich hier, u.a. um die beiden Güterverkehrsstrecken an den Rbf Maschen anzubinden. Diese Kreuzungen stellen einen Engpass dar, der häufig zu Wartezeiten wegen anderer Zugdurchfahrten führt, insbesondere bei der Ein-/Ausfahrt bzw. der Umfahrung des Rbf Maschen. Ziel dieser Maßnahme ist die Auflösung dieser Kreuzungskonflikte und dadurch eine Kapazitätserhöhung in diesen Streckenabschnitten. Hierzu sollen zwei Gleise aus dem Maschen Rbf neu gebaut werden sowie das bestehende Überwerfungsbauwerk Rönneburg erweitert werden. Dies ermöglicht zeitgleich die Ein-/Ausfahrt nach/von Maschen Rbf und die Umfahrung des Maschen Rbf.

Weitere Maßnahmen sind den Planfeststellungsunterlagen zu entnehmen.

Raumbezug

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hannover)

Herschelstraße 3
30159 Hannover
Deutschland

+49 (511) 3657-112

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Dezernat 51 - Planfeststellung

Göttinger Chaussee 76a

30453 Hannover

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Zentraler Geschäftsbereich 5
Josef Bussmann
Göttinger Chaussee 76A
30453 Hannover
Deutschland

0511 3034-2037
Dezernat 51 - Planfeststellung

Vorhabenträger

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung in der Gemeinde Seevetal

Gemeinde Seevetal
Dorle Kordländer
Kirchstraße 11
21218 Seevetal
Deutschland

04105 55-2227

montags von 08:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 16:00 Uhr

dienstags von 08.00 bis 12:00 und von 13:30 bis 18:30 Uhr

mittwochs von 08:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 15:00 Uhr

donnerstags von 08:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 16:00 Uhr

freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr

Gemeinde Seevetal

Bauamt

Raum B 317

Kirchstraße 11

21218 Seevetal

Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgt durch Aushang in den gemeindlichen Bekanntmachungstafeln sowie auf der Internetseite der Gemeinde Seevetal (https://www.seevetal.de/gemeindeinformationen/bekanntmachungen).

Auslegung in der Stadt Buchholz i. d. Nordheide

Stadt Buchholz i. d. Nordheide
Peter Loginowski
Rathausplatz 1
21244 Buchholz i. d. Nordheide
Deutschland

04181 214-500

Montag, Donnerstag, Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag von 08.00 bis 14.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich von 16.00 bis 18.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Stadt Buchholz i. d. Nordheide

1. Stock des Rathauses – Zimmer 122

Rathausplatz 1

21244 Buchholz i. d. Nordheide

Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgt im Aushangkasten der Gemeindeverwaltung auf der Internetseite der Stadt Buchholz i. d. Nordheide (https://www.buchholz.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen).

Online-Konsultation nach dem PlanSiG

Deutschland

Die Online-Komsultation wird in der Zeit vom 28.09.2020 bis zum 11.10.2020 durchgeführt.

Deutschland

Anstelle eines physischen Erörterungstermins wird eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durchgeführt. Der zu erörternde Sachverhalt wird in der Zeit vom 28.09.2020 bis zum 11.10.2020 auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview für die am Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten bereitgestellt.