Höchstspannungsleitung Bertikow – Pasewalk (BBPlG 11)

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Allgemeine Informationen

Vorhaben 11 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG): Höchstspannungsleitung Bertikow – Pasewalk

Der Vorhabenträger 50Hertz plant eine Freileitung zur Über­tragung von 380 Kilovolt (kV). Die Leitung soll über eine Länge von rund 32 Kilometern die Umspann­werke Bertikow in Brandenburg und Pase­walk in Mecklenburg-Vorpommern verbinden. Auf der geplanten Strecke ist bereits eine Hoch­spannungs­leitung mit 220 kV aus den 1950er-Jahren vor­handen. Diese soll nach Inbetrieb­nahme der leistungs­fähigeren 380-kV-Leitung zurück­gebaut werden. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben11.

Raumbezug

Verfahrenstyp und Daten

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Zuständige Behörde

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Deutschland

Abteilung 8

Vorhabenträger

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG

Die Auslegung der Unterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 26.10.2020 bis einschließlich 25.11.2020 gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Die Unterlagen sowie weitere Informationen zum Vorhaben finden Sie ab dem 26.10.2020 im Internet unter www.netzausbau.de/beteiligung11.

Verfahrensinformationen und -unterlagen

Im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Bertikow - Pasewalk hat die Bundes­netz­agentur ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert die Bundes­netz­agentur nun mit dem Vorhaben­träger 50Hertz, den Trägern öffentlicher Belange und denjenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben.

Nach § 22 Absatz 6 in Verbindung mit § 10 NABEG ist zu diesem Zweck ein Erörterungs­termin vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie führt die Bundes­netz­agentur diesen als Online-Konsultation gemäß des § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch. Im Zeitraum vom 14. Juni bis zum 13. Juli 2021 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu äußern. Die Teilnahme­berechtigten werden von der Bundesnetzagentur angeschrieben und über die weiteren Details informiert.

Der Vorhaben­träger 50Hertz hat zur Vorbereitung der Online-Konsultation zunächst die vorgebrachten Ein­wendungen und Stellung­nahmen erwidert. Die Bundes­netz­agentur hat daraufhin sowohl die Argumente als auch die Erwiderungen gesichtet und in einer Synopse zusammen­gefasst.

Die Bundesnetzagentur hat am 15. Oktober 2021 die vom Vorhabenträger 50Hertz beantragte Trasse planfestgestellt. Der Vorhabenträger kann nun mit der Errichtung des Vorhabens beginnen.

Weitere Informationen können Sie der angehängten Bekanntmachung entnehmen.