Standort-Zwischenlager Philippsburg - Transport- und Lagerbehälter TN24E

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Allgemeine Informationen

Mit Schreiben vom 15.11.2004 hat die EnBW Kraftwerke AG, heute firmierend unter EnBW Kernkraft GmbH, für das Standort-Zwischenlager Philippsburg (SZL Philippsburg) die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen aus dem Druckwasserreaktor KKP 2 des Kernkraftwerkes Philippsburg (KKP) in Transport- und Lagerbehältern der Bauart TN® 24 E beantragt. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) geführt.

 

Das Änderungsvorhaben hat die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um die zusätzliche Behälterbauart TN® 24 E im SZL Philippsburg zum Ziel. Das Änderungsvorhaben erfordert keine baulichen Veränderungen des SZL Philippsburg und die bestehenden Anlagen des Zwischenlagers bleiben unverändert. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 Atomgesetz durchgeführte Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist.

 

Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit: uvp@bfe.bund.de

Stadt Philippsburg im Landkreis Karlsruhe, RegierungsbezirkKarlsruhe (Baden-Württemberg)

Verfahrenstyp und Daten

Kernenergie

Zuständige Behörde

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland

Vorhabenträger

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Deutschland