Eisenbahnüberführung Sebaldsbrücker Heerstraße
Allgemeine Informationen
Bei dem zur Planfeststellung beantragten Vorhaben handelt es sich um die Änderung des Bauwerkes Eisenbahnüberführung (EÜ) Sebaldsbrücker Heerstraße, Bahn-km 117,046 der Strecke 1740 (Wunstorf, W 18 – DB Grenze - Bremerhaven Seehafen). Geplant ist der Rückbau der vorhandenen EÜ Sebaldsbrücker Heerstraße und Neubau der EÜ Sebaldsbrücker Heerstraße in ca. 70 m nordwestlich geänderter Lage und mit einer größerer lichten Weite. Dabei werden auch Änderungen an den öffentlich gewidmeten Straßenverkehrsanlagen der Sebaldsbrücker Heerstraße, der Hastedter Heerstraße und der Straße zum Sebaldsbrücker Bahnhof sowie deren Kreuzungsbereich und der Zeppelinstraße erforderlich.
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Herschelstraße 3
30159 Hannover
Deutschland
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Referat 53 - Anhörungsbehörde
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Jens Lange
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen
Deutschland
Vorhabenträger
DB Netz AG
Theodor-Heuss-Allee 10B
28215 Bremen
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Ortsamt Hemelingen
Britta Wall
Godehardstraße 19
28309 Bremen
Deutschland
Montag bis Donnerstag 9.00 – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr
In diesem Verwaltungsverfahren kann jeder, der durch das Vorhaben betroffen ist, bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das bedeutet bis zum 19. Juli 2019, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Referat 53 - Anhörungsbehörde, Contrescarpe 72, 28195 Bremen oder beim Ortsamt Hemelingen, Godehardstraße 19, 28309 Bremen, Einwendungen gegen die Antragsunterlage schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Gleiches gilt für die Vereinigungen im Sinne von § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG.
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen gesetzlich ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (siehe § 73 Absatz 4 Satz 3 VwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Absatz 1 UVPG beziehen, nur auf das Verwaltungsverfahren, nicht jedoch auf ein mögliches gerichtliches Verfahren.
Verfahrensinformationen und -unterlagen
Im Planfeststellungsverfahren findet am 06.09.2019 ein Erörterungstermin statt. Die weiteren Informationen können der folgenden amtlichen Bekanntmachung entnommen werden:
Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, hat am 05.05.2020 den Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 AEG für das Vorhaben erlassen: