Waldshut Bf, 1. Planänderung - Artenschutzrechtliche Ausnahme - Ausbau und Elektrifizierung der Hochrheinbahn

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Allgemeine Informationen

Gegenstand der 1. Planänderung sind im Wesentlichen:
•\tdie durchzuführenden Rückbauarbeiten der Gleise 6 und 7 zwischen den Weichen 27 (km 325,4+32) und 60 (km 325,8+92) im Bahnhof Waldshut sowie die anschließende Errichtung des neuen Gleises 4 und des neuen Außenbahnsteigs 4 an gleicher Stelle
•\tund die damit verbundene Erteilung einer räumlich und zeitlich begrenzten artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG für die streng geschützte Mauereidechse im Zeitraum Februar / März 2026.

Waldshut

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart) - Standort Karlsruhe

Südendstraße 44
76135 Karlsruhe
Deutschland

Verfahrensinformationen