Standort-Zwischenlager Philippsburg - Aufbewahrung von Sonderbrennstäben in Köchern

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Allgemeine Informationen

Mit Schreiben vom 28.02.2014 hat die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) für das Standort-Zwischenlager Philippsburg (SZL Philippsburg) die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von Sonderbrennstäben des Siedewasserreaktors KKP 1 und des Druckwasserreaktors KKP 2 des Kernkraftwerkes Philippsburg in Köchern für Sonderbrennstäbe in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 beantragt. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) geführt.

 

Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung von Kernbrennstoffen in Form von in Köchern verpackten Sonderbrennstäben Behältern der Bauart CASTOR® V/19 stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Philippsburg dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist.

 

Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit: uvp@bfe.bund.de

Gemeinde Philippsburg im Landkreis Karlsruhe, Regierungsbezirk Karlsruhe (Baden-Württemberg)

Verfahrenstyp und Daten

Kernenergie

Zuständige Behörde

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland

Vorhabenträger

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Deutschland