BAB 98 Linienbestimmungsverfahren inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau der Hochrheinautobahn BAB 98, Bauabschnitt 8/9, Hauenstein – AS Tiengen

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Allgemeine Informationen

Das hier bekannt gemachte Vorhaben ist Teil des Gesamtvorhabens der Hochrheinautobahn BAB 98. Mit dem Gesamtvorhaben soll eine leistungsfähige, überregionale West-Ost-Verbindung zwischen den Bundesautobahnen 5 und 81 für die südlichen Landesteile von Baden-Württemberg und Bayern geschaffen und das Autobahnnetz der Bundesrepublik Deutschland im südwestlichen Raum ergänzt werden. Mit dem Bau der Hochrheinautobahn soll eine Entlastung der Bundesstraße B 34 und insbesondere der elf Ortsdurchfahrten zwischen Rheinfelden und Waldshut erreicht werden. Das Gesamtvorhaben wurde in zehn Bauabschnitte unterteilt. Die Bauabschnitte BAB 98.1 bis BAB 98 4.1 sind bereits vierspurig ausgebaut und stehen unter Verkehr. Der Bauabschnitt BAB 98 4.2 befindet sich derzeit im Bau. Die Bauabschnitte 5 und 6 befinden sich im Planungsprozess. In den Bauabschnitt BAB 98.7 und BAB 98.10 konnte bereits jeweils eine Richtungsfahrbahn fertiggestellt und für die verkehrliche Nutzung freigegeben werden.

Der Untersuchungsraum für die Bauabschnitte 8 und 9 der Hochrheinautobahn BAB 98 wird im Westen durch das Ende des Bauabschnitts 7 bei Laufenburg / Hauenstein, im Osten durch den Beginn des Bauabschnitts 10 bei Tiengen, im Süden durch den Verlauf der Staatsgrenze (Mittellinie des Rhein) und im Norden durch die von den südlichen Ausläufern des Schwarzwaldes gebildete Geländestufe begrenzt. Das Untersuchungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 2.960 ha. Im Untersuchungsgebiet befinden sich die Stadt- und Gemeindegebiete von Laufenburg, Albbruck, Dogern und der Doppelstadt Waldshut-Tiengen.

Nach Abschichtung von Varianten werden in den Antragsunterlagen die Talvarianten mit Lage B 34 westlich Waldshut A2 und A3, die Talvarianten mit Bündelung der Bahnstrecke im Bereich Albert / Albbruck B2a und B3, die Bergvarianten C1a und C2aT und die kombinierte Berg- und Talvariante Da hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile sowie der Auswirkungen auf die Umwelt beschrieben und verglichen. Die Umweltauswirkungen werden nach den Schutzgütern des UVPG (Menschen, insbesondere menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern) erfasst und bewertet. Im Ergebnis hat die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH die Variante B2a als Vorzugsvariante vorgeschlagen.

Raumbezug

inländisch

Verfahrenstyp und Daten

UVP-Kategorie:
Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig)

Friedrich-Ebert-Straße 72-78
04109 Leipzig
Deutschland

Referat S3 - Lärm-, Umwelt- und Klimaschutz

die im Bekanntmachungstext aufgeführten Stellen; vorzugsweise an das Fernstraßen-Bundesamt, Friedrich-Ebert-Straße 72-78, 04109 Leipzig

a98.8-9@fba.bund.de

Vorhabenträger

DEGES GmbH

DEGES im Namen und im Auftrag der für den Bund als Träger der Straßenbaulast handelnden Gesellschaft Die Autobahn GmbH des Bundes

DEGES GmbH, Zweigstelle Stuttgart
Rotebühlplatz 23
70178 Stuttgart
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung im Internet und in Waldshut-Tiengen (Auslegungsstelle Landratsamt)

Landratsamt Waldshut
Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen
Deutschland

Montag von 08:30 – 12:30 Uhr
Dienstag von 08:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 17:30 Uhr
Donnerstag von 08:30 – 15:30 Uhr
Freitag von 08:30 – 12:30 Uhr

ohne vorherige Terminvereinbarung. Dienstags ist mit Terminvereinbarung eine Einsicht in die Planunterlagen auch von 17:30 bis 18:00 Uhr möglich.

Raum 344