BAB 14 Magdeburg - Wittenberge - Schwerin, VKE 3.1/3.2a AS Seehausen Nord - Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg

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Allgemeine Informationen

Durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) wurde am 17.12.2025 ein Antrag auf Planänderung vor Fertigstellung gemäß § 17 d FStrG i. V. m. § 76 VwVfG gestellt.

 

Gegenstand der Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss vom 15.02.2019 für den planfestgestellten Ersatzneubau der Krugbrücke sind die nachfolgenden Maßnahmen:
1. Reduzierung der Nutzbreite der Krugbrücke (Bw 120.1A) von 10,00 m auf 8,50 m, 2. Anpassung des Baufeldes im Bereich der Krugbrücke, 3. Anpassung der Böschungsunterkanten der Wirtschaftswege Nr. 09 und 10, 4. Anpassung der Katasterdaten.

 

Die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 5 Abs. 1 Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. § 9 Abs. 1 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 und Abs. 5 UVPG sowie Anlage 3 zum UVPG hat ergeben, dass das Änderungsvorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Das Vorhaben befindet sich in der Hansestadt Seehausen (Altm.) im Landkreis Stendal.

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig)

Friedrich-Ebert-Straße 72-78
04109 Leipzig
Deutschland

Vorhabenträger

DEGES

DEGES Deutsche Einheit Fernstrassenplanungs- u. Bau GmbH
Zimmerstraße 54
10117 Berlin
Deutschland

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