Errichtung und Betrieb des Offshore Windparks „Windbostel Ost“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee

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Allgemeine Informationen

Bekanntmachung des BSH über die öffentliche Auslegung von Unterlagen im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens nach WindSeeG zur Errichtung und zum Betrieb des OWP „Windbostel Ost“ in der deutschen AWZ der Nordse

Das Vorhabengebiet für den Offshore-Windpark „Windbostel Ost“ liegt im Westen der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee an der Grenze zur niederländischen ausschließlichen Wirtschaftszone mit einer Entfernung von etwa 98 km zur nächstgelegenen Insel Ameland in den Niederlanden und etwa 107 km zur nächstgelegenen deutschen Insel Borkum.

Die Errichtung und der Betrieb von insgesamt 136 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von max. 148,6 m LAT und einem Rotordurchmesser von 236 m (Gesamthöhe 267 m bis LAT bis Rotorblattspitze) sind beantragt. Die gesamt einzuspeisende Netzkapazität beträgt 2.000 MW. 

Die Anbindung der Offshore-Windenergieanlagen erfolgt über eine im Meeresboden verlegte parkinterne Verkabelung, welche mit einer Betriebsspannung von 66 kV betrieben wird. Auf die Errichtung einer Umspannplattform wird im OWP „Windbostel Ost“ verzichtet, da die Offshore-Windenergieanlagen über eine 66 kV-Direktanbindung an die künftige Konverterplattform „BalWin alpha“ angeschlossen werden. Die von den Offshore-Windenergieanlagen produzierte Energie wird somit direkt auf der Konverterplattform gesammelt und über das Exportkabel des Offshore-Netzanbindungssystems (ONAS) „BalWin1“ / NOR-9-1 an Land transportiert.

 

Für den OWP „Windbostel Ost“ besteht als Neuvorhaben nach § 6 UVPG in Verbindung mit Ziffer 1.6.1 der Anlage 1 zum UVPG die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Raumbezug

inländisch

Verfahrenstyp und Daten

UVP-Kategorie:
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zuständige Behörde

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

040/3190-63407
Ordnung des Meeres, Referat: Windparkverfahren zentral voruntersuchte Flächen

Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen sind schriftlich oder zur Niederschrift an einen der folgenden Dienstsitze des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zu übersenden oder abzugeben:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie 

Abteilung O

Bernhard-Nocht-Straße 78

20359 Hamburg

oder

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Abteilung O

Neptunallee 5

18057 Rostock.

 

Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind für dieses Plangenehmigungsverfahren alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Vorhabenträger

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
-Bibliothek-
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

Montag, Mittwoch und Donnerstag             09:00–15:00 Uhr

Dienstag                                                            09:00–16:00 Uhr

Freitag                                                               09:00–14:30 Uhr

Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
-Bibliothek-
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland

Montag, Mittwoch und Donnerstag             08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr

Freitag                                                               08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr

Dienstag                                                           geschlossen

Verfahrensinformationen und -unterlagen