Errichtung und Betrieb des Offshore Windparks „Windbostel West“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee
Allgemeine Informationen
Das Vorhabengebiet für den Offshore-Windpark „Windbostel West“ liegt im Westen der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee an der Grenze zur niederländischen ausschließlichen Wirtschaftszone mit einer Entfernung von etwa 100 km zur nächstgelegenen Insel Ameland in den Niederlanden und etwa 110 km zur nächstgelegenen deutschen Insel Borkum.
Die Errichtung und der Betrieb von insgesamt 136 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von max. 148,6 m LAT und einem Rotordurchmesser von 236 m (Gesamthöhe 267 m bis LAT bis Rotorblattspitze) sind beantragt. Die gesamt einzuspeisende Netzkapazität beträgt 2.000 MW.
Die Anbindung der Offshore-Windenergieanlagen erfolgt über eine im Meeresboden verlegte parkinterne Verkabelung, welche mit einer Betriebsspannung von 66 kV betrieben wird. Auf die Errichtung einer Umspannplattform wird im OWP „Windbostel West“ verzichtet, da die Offshore-Windenergieanlagen über eine 66 kV-Direktanbindung an die künftige Konverterplattform „BalWin gamma“ angeschlossen werden. Die von den Offshore-Windenergieanlagen produzierte Energie wird somit direkt auf der Konverterplattform gesammelt und über das Exportkabel des Offshore-Netzanbindungssystems (ONAS) „BalWin3“ / NOR-9-2 an Land transportiert.
Für den OWP „Windbostel West“ besteht als Neuvorhaben nach § 6 UVPG in Verbindung mit Ziffer 1.6.1 der Anlage 1 zum UVPG die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland
Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen sind schriftlich oder zur Niederschrift an einen der folgenden Dienstsitze des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zu übersenden oder abzugeben:
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Abteilung O
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
oder
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Abteilung O
Neptunallee 5
18057 Rostock.
Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind für dieses Plangenehmigungsverfahren alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Vorhabenträger
RWE Platz 4
45141 Essen
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
-Bibliothek-
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359
Deutschland
Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Uhr
Dienstag 09:00–16:00 Uhr
Freitag 09:00–14:30 Uhr
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
-Bibliothek-
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland
Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Freitag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr
Dienstag geschlossen