B 30n Linienbestimmungsverfahren inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung für den Aus- und Neubau der B 30n zwischen Friedrichshafen (B31) und Ravensburg / Eschach
Allgemeine Informationen
Beim geplanten Vorhaben handelt es sich um den zweibahnigen Aus- und Neubau der B 30 zwischen Friedrichshafen und Ravensburg / Eschach. Der Streckenabschnitt liegt in den Landkreisen Ravensburg und Bodenseekreis mit den je nach Variantenwahl betroffenen Gemeinden Friedrichshafen, Meckenbeuren, Tettnang und Ravensburg. Der Streckenabschnitt ist Teilstück der überregionalen Verbindung Friedrichshafen (B 31) – Ravensburg – Weingarten (B 32) – Oberessendorf (B 465) – Ulm / Neu-Ulm (B 28). Die B 30 nimmt im Südosten Baden-Württembergs, Region Oberschwaben, eine zentrale Stellung ein. Sie verbindet die Oberzentren Friedrichshafen / Ravensburg / Weingarten mit dem Oberzentrum Ulm / Neu-Ulm. Die 2-bahnige Fortführung der Ortsumfahrung Ravensburg (Landkreis Ravensburg) im Zuge der B 30 nach Süden bis nach Friedrichshafen (Bodenseekreis) ist ein wichtiger Lückenschluss in der landesweit bedeutenden Nord-Süd-Achse. Die B 30 neu zwischen Friedrichshafen (B 31) und Ravensburg / Eschach ist ein zentraler Baustein der als „Planungsfall 7“ vorgesehenen Neugestaltung des klassifizierten Straßennetzes im nördlichen Bodenseeraum. Das Konzept sieht im Raum zwischen Ravensburg, Tettnang, Friedrichshafen und Überlingen die Bündelung der Verkehre auf zwei leistungsfähigen Achsen vor: einer Ost-West-Achse, der B 31 / B 31 neu, und einer Nord-Süd-Achse, der B 30 neu. Die Bündelung soll auch dazu dienen, die B 33 zwischen Ravensburg und Meersburg sowie die Ortsdurchfahrten im mittleren Schussental, insbesondere die OD Meckenbeuren zu entlasten. In den Ortsdurchfahrten werden Unfallrisiken und Umweltbelastungen gemindert. Mit der Maßnahme wird die Verkehrssicherheit erhöht und Kapazitätsengpässe abgebaut. Die B 30 wird künftig als Kraftfahrstraße betrieben. Je nach Variante wird die B 30 alt umgestuft und in Teilen zurückgebaut. Das nachgeordnete Netz wird neu geordnet, um den schwach motorisierten Verkehr und den Nachbarschaftsverkehr zwischen Friedrichshafen, Meckenbeuren und Ravensburg sicherzustellen.
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Friedrich-Ebert-Straße 72-78
04109 Leipzig
Deutschland
die im Bekanntmachungstext aufgeführten Stellen; vorzugsweise an das Fernstraßen-Bundesamt, Friedrich-Ebert-Straße 72-78, 04109 Leipzig
Vorhabenträger
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemeinde Meckenbeuren
Theodor-Heuss-Platz 1
88074 Meckenbeuren
Deutschland
Montag von 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag von 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
ohne vorherige Terminvereinbarung
Erdgeschoss des Rathauses (Bereich des Schaukasten)