9. Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss Integrierte Gesamtlösung am Hauptbahnhof München (IGL), Querpassage E-1

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Allgemeine Informationen

Das Änderungsvorhaben hat im Bereich des Münchener Hauptbahnhofs, 1.Untergeschoss, eine Querpassage als Nord-Süd-Verbindung zwischen Arnulf- und Bayerstraße zum Gegenstand. Das Änderungsvorhaben unterfällt dem Anwendungsbereich des UVPG gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG, da das Ausgangsvorhaben „Integrierte Gesamtlösung Hauptbahnhof München“ (hier Vorhaltemaßnahme Rohbau Stationsbauwerk U9, Planfeststellungsbeschluss vom 29.06.2022, Az. 651pä/006-2020#026) in Anlage 1 UVPG aufgeführt ist.

München

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle München)

Arnulfstraße 9/11
80335 München
Deutschland

Verfahrensinformationen