Erneuerung EÜ Schulenburger Landstraße Strecke 1700 Hannover Hbf - Hamm (Westf), km 2,610 Strecke 1710 Hannover Hbf - Celle, km 2,610
Allgemeine Informationen
Geplant ist die Eisenbahnüberführung über die Schulenburger Landstraße in gleicher Lage zu ersetzen. Die Erneuerung des Bauwerks bedingt Maßnahmen an mehreren Verkehrswegen sowie baulichen und technischen Anlagen im direkten Umfeld der Eisenbahnüberführung. Die vorhandene Eisenbahnüberführung für die insgesamt vier Gleise der Strecken 1700 und 1710 wird vollständig erneuert.
Die neue Konstruktion wird den Verkehrsraum der Schulenburger Landstraße zukünftig stützenfrei überbrücken. Gegenüber der Bestandssituation werden die Widerlager rückversetzt, sodass eine Aufweitung des unterführten Verkehrsraums entsteht. Die vorhandenen Widerlager sowie die zu Teilen noch vorhandene Empfangshalle des ehemaligen Haltepunkts Hannover-Hainholz werden im erforderlichen Umfang rückgebaut. Die baulich noch vorhandenen Bahnsteiganlagen des ehemaligen Haltepunkts werden vollständig abgebrochen.
Einhergehend mit der Erneuerung der Eisenbahnüberführung erfolgt eine Anpassung der Gleisanlagen der Strecken 1700 und 1710 in Lage und Höhe, die sich im Bestand in Dammlage befinden. Die Gleisanlagen werden gegenüber dem Bestand angehoben. Weiterhin werden die äußeren Streckengleise nach innen, in Richtung Dammmitte, verschoben. Die inneren Gleise werden gegenüber dem Bestand nach außen verschoben.
Im Rahmen des Vorhabens erfolgt eine Absenkung und Neuaufteilung des unterführten Verkehrswegs. Die Neuaufteilung beinhaltet die getrennte Führung des motorisierten Individualverkehrs und der Stadtbahn sowie die Ausbildung regelkonformer Rad- und Gehwege in den Seitenräumen.
Weiterhin ist die Erneuerung der Stützwand Am Hopfengarten geplant, die zwischen der EÜ Petersstraße und der EÜ Schulenburger Landstraße den Geländesprung zwischen den hochliegenden Gleisanlagen und der benachbarten Grünanlage abfängt.
Entlang der Strecken 1700 und 1710 werden Lärmschutzwände errichtet. Weiterhin werden eine Erneuerung des Ober- und Unterbaus der Gleisanlagen, Anpassungen an Kabelführungssystemen, Anpassungen an Entwässerungsanlagen, Anpassungen an den Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik sowie Anpassungen an den Fahrleitungsanlagen erforderlich. Zur Realisierung des neuen Bauwerks sind Kabel und Leitungen im Straßenkörper temporär sowie dauerhaft zu verlegen.
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Herschelstraße 3
30159 Hannover
Deutschland