BAB 44 Um- und Ausbau des Parkplatzes Hoppenberg zu einer PWC-Anlage
Allgemeine Informationen
Mit Antrag vom 03.07.2025, hier eingegangen am selben Tage, hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH, gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beim Fernstraßen-Bundesamt, Referat P4, die Feststellung beantragt, ob für das von ihr geplante Vorhaben „BAB 44 Um- und Ausbau des Parkplatzes Hoppenberg zu einer PWC-Anlage“ eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht. Die gemäß § 7 Abs. 4 UVPG zur Vorbereitung der allgemeinen Vorprüfung erforderlichen Angaben wurden in Form der mit dem Antrag eingereichten Unterlagen vorgelegt. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde am 21.08.2025 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt.

Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76
53123 Bonn
Deutschland
Vorhabenträger
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH
Zimmerstraße 54
10117 Berlin
Deutschland