Geplante Offshore-Windparks im Bereich „14.E.1“, „14.E.2“, „14.E.3“ und „14.E.4“ in der polnischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee
Allgemeine Informationen
Die beantragten Vorhaben umfassen den Bau, den Betrieb und die Stilllegung von Offshore-Windparks (OWP). Die OWP werden im westlichen Teil der polnischen AWZ gelegen sein, in unmittelbarer Nachbarschaft zur dänischen AWZ (Bereich 14.E.3), in einer Entfernung von etwa 14 km zur deutschen AWZ (nächstgelegener Bereich 14.E.2) sowie 113,5 km zur schwedischen AWZ (nächstgelegener Bereich 14.E.3). Aufgrund der Lage der geplanten Vorhaben und potenzieller grenzüberschreitender, insbesondere kumulativer Wirkungen, übermitteln wir die Unterlagen zu allen vier Offshore-Windparks zusammen.
OWP 14.E.1
Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.1, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 82,44 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 812 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 54.
OWP 14.E.2
Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.2, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 91,8 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 896 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 59.
OWP 14.E.3
Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.3, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 125,89 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 1204 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 80.
OWP 14.E.4
Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.4, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 147,69 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 1204 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 80.
Die Lage des Vorhabens in einer gewissen Entfernung von den Grenzen anderer Staaten schließt grenzüberschreitende Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit Bau, Betrieb und Stilllegung nicht aus. Vorläufig identifizierte potenzielle grenzüberschreitende Auswirkungen betreffen Wirkungen auf Vögel und Fledermäuse sowie auf Meeressäuger und Fische. Bei Vorhaben dieser Art können die Wirkquellen u. a. Unterwasserschallemissionen sein, die bei der Installation von Fundamenten der Windturbinen und von Umspannwerken entstehen (einschließlich kumulativer Wirkungen mit anderen geplanten und realisierten Offshore-Windparks) im Hinblick auf Meeressäuger und Fische. Der Verbund von Windenergieanlagen, deren Bauwerke sich über 350 m über dem Meeresspiegel erheben, kann eine dauerhafte Zugbarriere für Vögel und Fledermäuse darstellen.
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland
Stellungnahmen sind spätestens bis einschließlich 12. September 2025 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs) schriftlich beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock oder elektronisch über das Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben zu erheben.
Vorhabenträger
Energa MFW 1 sp. z o.o.
al. Grunwaldzka 472
80-309 Gdansk
Polen
Öffentlichkeitsbeteiligung
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Str. 78
20359 Hamburg
Deutschland
Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00
Dienstag 09:00–16:00
Freitag 09:00–14:30 Uhr
Erdgeschoss
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland
Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 und 13:00–15:00
Freitag 08:30–11:30 und 13:00–14:00
Dienstag geschlossen