Geplante Offshore-Windparks im Bereich „14.E.1“, „14.E.2“, „14.E.3“ und „14.E.4“ in der polnischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee

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Allgemeine Informationen

Grenzüberschreitende Beteiligung gemäß UVPG: Bekanntmachung des BSH für die geplanten Offshore-Windparks im Bereich “14.E.1”, “14.E.2”, “14.E.3” und “14.E.4” in der polnischen AWZ der Ostsee

Die beantragten Vorhaben umfassen den Bau, den Betrieb und die Stilllegung von Offshore-Windparks (OWP). Die OWP werden im westlichen Teil der polnischen AWZ gelegen sein, in unmittelbarer Nachbarschaft zur dänischen AWZ (Bereich 14.E.3), in einer Entfernung von etwa 14 km zur deutschen AWZ (nächstgelegener Bereich 14.E.2) sowie 113,5 km zur schwedischen AWZ (nächstgelegener Bereich 14.E.3). Aufgrund der Lage der geplanten Vorhaben und potenzieller grenzüberschreitender, insbesondere kumulativer Wirkungen, übermitteln wir die Unterlagen zu allen vier Offshore-Windparks zusammen.  

OWP 14.E.1

Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.1, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 82,44 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 812 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 54. 

OWP 14.E.2

Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.2, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 91,8 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 896 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 59. 

 OWP 14.E.3

Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.3, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 125,89 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 1204 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 80. 

 OWP 14.E.4

Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.4, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 147,69 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 1204 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 80. 

Die Lage des Vorhabens in einer gewissen Entfernung von den Grenzen anderer Staaten schließt grenzüberschreitende Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit Bau, Betrieb und Stilllegung nicht aus. Vorläufig identifizierte potenzielle grenzüberschreitende Auswirkungen betreffen Wirkungen auf Vögel und Fledermäuse sowie auf Meeressäuger und Fische. Bei Vorhaben dieser Art können die Wirkquellen u. a. Unterwasserschallemissionen sein, die bei der Installation von Fundamenten der Windturbinen und von Umspannwerken entstehen (einschließlich kumulativer Wirkungen mit anderen geplanten und realisierten Offshore-Windparks) im Hinblick auf Meeressäuger und Fische. Der Verbund von Windenergieanlagen, deren Bauwerke sich über 350 m über dem Meeresspiegel erheben, kann eine dauerhafte Zugbarriere für Vögel und Fledermäuse darstellen.

 

 

Raumbezug

ausländisch

Verfahrenstyp und Daten

UVP-Kategorie:
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zuständige Behörde

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

+49 40 3190 6314
O31 Windpark-Verfahren nicht zentral voruntersuchte Flächen

Stellungnahmen sind spätestens bis einschließlich 12. September 2025 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs) schriftlich beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock oder elektronisch über das Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben zu erheben. 

Vorhabenträger

Energa MFW 1 sp. z o.o. mit Sitz in Gdansk

Energa MFW 1 sp. z o.o.
al. Grunwaldzka 472
80-309 Gdansk
Polen

Öffentlichkeitsbeteiligung

Bibliothek Hamburg

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Str. 78
20359 Hamburg
Deutschland

+49 40 3190 6314

Montag, Mittwoch und Donnerstag                       09:00–15:00 

Dienstag                                                                    09:00–16:00 

Freitag                                                                      09:00–14:30 Uhr

Erdgeschoss

Bibliothek Rostock

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland

+49 40 3190 6314

Montag, Mittwoch und  Donnerstag                       08:30–11:30 und  13:00–15:00           

Freitag                                                                        08:30–11:30 und 13:00–14:00 

Dienstag                                                                     geschlossen            

Verfahrensinformationen und -unterlagen