BAB 14, Magdeburg - Wittenberge - Schwerin, Verkehrseinheit 1.1 AS Dahlenwarsleben bis AS Wolmirstedt - 1. Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss vom 14.10.2020 (Az: 308.2.2-31027-F1.11)
Allgemeine Informationen
Durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) wurde am 01.07.2025 ein Antrag auf Planänderung vor Fertigstellung gemäß § 17 d Fernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. § 76 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gestellt. Der Plan soll gemäß § 76 Abs. 2 VwVfG geändert werden.
Das zu ändernde Vorhaben „BAB 14 Magdeburg- Wittenberge - Schwerin; Verkehrseinheit 1.1 AS Dahlenwarsleben bis AS Wolmirstedt" wurde am 14.10.2020 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt planfestgestellt (Az. 308.2.2-31027-F1.11).
Gegenstand der Planänderung ist die Erhöhung der Gradiente des Brückenbauwerks 03A. Da die Bahnstrecke 6409 künftig elektrifiziert werden soll, ist eine Vergrößerung der Lichten Höhe über der Gleisoberkante von 4,90 m um 90 cm auf 5,80 m erforderlich.
Diese Anpassung der Gradiente ist zwischen Bau-km 201+740 und Bau-km 202+968 notwendig. Für die Einhaltung der planfestgestellten Grunderwerbsgrenzen ist die Abfangung der Böschungen am Dammfuß nötig. Dafür wird eine Winkelstützwand am Dammfuß beiderseits der Autobahn vorgesehen.
Die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 5 Abs. 1 Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. § 9 Abs. 1 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 und Abs. 5 UVPG sowie Anlage 3 zum UVPG hat ergeben, dass das Änderungsvorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Friedrich-Ebert-Straße 72-78
04109 Leipzig
Deutschland
Vorhabenträger
DEGES Deutsche Einheit Fernstrassenplanungs-u. Bau GmbH
Zimmerstraße 54
10117 Berlin
Deutschland