Erweiterung technischer Bereich Altmark-Kaserne inkl. Waldumwandlung
Allgemeine Informationen
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg beabsichtigt diverse Baumaßnahmen im technischen Bereich der Altmark-Kaserne durchzuführen. Für die Umsetzung der Infrastrukturprojekte muss die Fläche des technischen Bereiches erweitert werden. Mit Schreiben BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg Referat K2 vom 30.06.2025 ist ein Antrag auf Verwaltungsentscheidung beim BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg Referat K6 eingegangen. Mit dem Vorhaben ist die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart von mehr als 10ha verbunden. Somit besteht für die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart die unbedingte Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß §6 UVPG i.V.m. Ziffer 17.2.1 Anlage 1 UVPG. Die Bauvorhaben umfassen die Erstellung von Ersatzneubauten für militärische Infrastrukturkomponenten innerhalb der Liegenschaft. Die vorhandene Bausubstanz genügt weder gegenwärtigen militärischen Erfordernissen noch zeitgemäßen technischen, funktionellen und energetischen Parametern. Hinzu kommen substanzielle bauliche Defizite, welche die Nutzbarkeit signifikant beeinträchtigen. Die notwendige zeitliche Abfolge (Inbetriebnahme vor Rückbau) macht eine Bebauung der bisherigen Standorte mit Neubauten unmöglich. Innerhalb der bestehenden Liegenschaftsgrenzen existiert keine adäquate, hinreichend große Ersatzfläche, so dass eine Erweiterung des technischen Bereichs der Altmark-Kaserne zwingend erforderlich ist. Die vorgesehene Erweiterungsfläche befindet sich im Ressortvermögen des Bundes. Die Unterlagen können bis zum 28.08.2025 eingesehen werden. Stellungnahmen bzw. Einwendungen richten Sie bitte bis zum 28.09.2025 an BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg Referat K6, Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg, E-Mail: BAIUDBwKompZBaumgmtSRBK6@bundeswehr.org
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Verfahrensinformationen und -unterlagen
Öffentliche Auslegung vom 28.07.2025 bis 28.08.2025 in der Hansestadt Gardelegen, Bauamt - Bauordnung und Bauleitplanung, Raum 210, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, 39368 Gardelegen
Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation im Genehmigungsverfahren für das Vorhaben "Waldumwandlung Erweiterung technischer Bereich ÜbPl Altmark" mit Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umwelt und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K6 wird als Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen der anerkannten Vereinigungen und Äußerungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zum Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, im Rahmen einer Online-Konsultation behandeln.
Die Durchführung der Online-Konsultation ist gemäß § 27c Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 3 VwVfG zulässig.
Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), die Stellungnahmen der Behörden zu dem o.a. Plan sowie die diesbezüglichen Erwiderungen des Trägers des Vorhabens.
Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen ab dem 26.10.2025 über eine passwortgeschützte Cloud zugänglich gemacht. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich dazu bis einschließlich Dienstag, den 04.11.2025 zu äußern (§ 27c Abs. 2 VwVfG). Die Äußerungen können schriftlich an Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K6, Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg oder elektronisch an BAIUDBwKompZBauMgmtSRBK6@bundeswehr.org übersandt werden.
Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt.
Betroffene, die sich bisher nicht am Verfahren beteiligt haben, sind ebenfalls zur Teilnahme an der Online-Konsultation berechtigt und können beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K6 unter der E-Mail-Adresse
BAIUDBwKompZBauMgmtSRBK6@bundeswehr.org
ab sofort bis zum Ende der Äußerungsfrist per E-Mail den passwortgeschützten Zugang zur Online-Konsultation anfordern.
Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 27c Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i.V.m. § 73 Abs. 6 S. 2 VwVfG bekannt gemacht.
Hinweise:
1. Zugang zu der Online-Konsultation haben nur diejenigen, die nach § 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG zur Teilnahme an einem Erörterungstermin berechtigt sind.
2. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt. Mit der Möglichkeit zur Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.
3. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme eines Beteiligten am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist daher nicht erforderlich.
4. Teilnahmeberechtigte können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Genehmigungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas Anderes ergibt. Bevollmächtigte haben auf Verlangen die Vollmacht schriftlich nachzuweisen (§ 14 Abs. 1 VwVfG).
5. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
6. Diese Bekanntmachung kann auch auf dem UVP-Portal des Bundes https://www.uvp-portal.de/de sowie auf der Internetseite der Hansestadt Gardelegen unter https://www.gardelegen.de/ und dort unter dem Pfad „Bürgerservice - Anliegen-von-A-bis-Z - Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
7. Für die Durchführung der Online-Konsultation werden personenbezogene Daten verarbeitet (Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Verantwortlich für die Verarbeitung ist Daten ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K6 – (Adressdaten wie oben angegeben). Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten, Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten entnehmen Sie bitte dem Datenschutzinformationsschreiben. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter der Bekanntmachung über die Durchführung der Online-Konsultation im UVP-Portal des Bundes https://www.uvp-portal.de/de. Alternativ können Sie dieses Informationsschreiben auch vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K6 – unter der oben angegebenen Postanschrift – erhalten.