Standort-Zwischenlager in Brokdorf - sicherungstechnische Härtung des Lagergebäudes
Allgemeine Informationen
Mit Schreiben vom 16.08.2010 hat die E.ON Kernkraft GmbH die sicherungstechnische Härtung des Standort-Zwischenlagers in Brokdorf (ZL-KBR) zum Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter beantragt.
Die beantragte sicherungstechnische Härtung des ZL-KBR zum Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter stellt eine wesentliche Änderung der aktuell gültigen Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) für das ZL-KBR dar. Für das beantragte Änderungsvorhaben wird ein Änderungsgenehmigungsverfahren durchgeführt. Die in diesem Rahmen vorgenommene Allgemeine Vorprüfung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist.
Die E.ON Kernkraft GmbH wurde mit Wirkung zum 01.07.2016 in die PreussenElektra GmbH (PEL) umfirmiert.
Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit: uvp@bfe.bund.de
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland
Vorhabenträger
Tresckowstraße 5
30457 Hannover
Deutschland