6-streifiger Ausbau der A10 / A24 nördlich AS Neuruppin bis östlich AS Oberkrämer, VKE 1221

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Allgemeine Informationen

Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, plant die Umsetzung der im Planfeststellungsbeschluss zum 6-streifigen Ausbau der Autobahnen A 24 / A 10 nördlich der AS Neuruppin bis östlich der AS Oberkrämer festgesetzten landschaftspflegerischen Maßnahme E 1 (1).

Bei der im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) festgesetzten Maßnahme E 1 (1) handelt es sich um den Rückbau von ehemals militärisch genutzten Einrichtungen und Flächen in der Beetzer / Rüthnicker Heide, innerhalb der Landkreise (LK) Oberhavel (OHV) und Ostprignitz-Ruppin (OPR) im Land Brandenburg. 

Im Zuge einer aktuellen detaillierten Flächenprüfung wurde ein Defizit hinsichtlich des umsetzbaren Entsiegelungspotentials von ca. 0,5 ha innerhalb der mit dem Planfeststellungsbeschluss zum 6-streifigen Ausbau A 24 / A 10 planfestgestellten Maßnahmenflächen festgestellt. Daher werden in diesem Umfang weitere Entsiegelungsflächen, die ebenfalls innerhalb der Flächenkulisse der Rüthnicker Heide im Umfeld der planfestgestellten Flächen liegen, noch zusätzlich aufgenommen und planfestgestellt.

zu sehen ist die Rüthnicker Heide mit dem betroffenen Gebiet
Vorhaben liegt in der Beetzer / Rüthnicker Heide, innerhalb der Landkreise Oberhavel und Ostprignitz-Ruppin im Land Brandenburg

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig)

Friedrich-Ebert-Straße 72-78
04109 Leipzig
Deutschland

Vorhabenträger

DEGES

Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Zimmerstraße 54
10117 Berlin
Deutschland

Dokument

Verfahrensinformationen