Ausbaustrecke ABS/NBS München – Mühldorf -Freilassing -Grenze D/A -Simbach -Grenze D/A, Planungsabschnitt 3 (Tüßling – Freilassing), Planfeststellungsabschnitt 3.1
Allgemeine Informationen
Das Bauvorhaben hat im Wesentlichen den zweigleisigen Ausbau der bestehenden Strecke 5723 Mühldorf – Freilassing von Bahn-km 7,300 - 19,443 sowie den Neubau der Tüßlinger Kurve (Strecke 5729) im Planfeststellungsabschnitt 3.1 des Planungsabschnitts 3 der Ausbaustrecke ABS/NBS München – Mühldorf - Freilassing - Grenze D/A - Simbach - Grenze D/A zum Gegenstand.
Das Bauvorhaben beinhaltet neben dem Neubau des zweiten Gleises mit Neubau der Tüßlinger Kurve, den Neubau einer durchgehenden Elektrifizierung, die Änderung sowie den Rück- und Neubau von Ingenieurbauwerken (Eisenbahn- und Straßenüberführungen), Rück- und Neubau von Durchlässen, tiefgreifende Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Ertüchtigung des Baugrunds im Bereich des Bestands- und Ausbaugleises, Erweiterung des Bahnhofs Tüßling, Um- und Ausbau des Bahnhofs Garching a. d. Alz, Änderung bzw. Neubau der Bahnkörperentwässerung einschließlich Regenrückhalte- und Versickerungsbecken, Rück- und Neubau der Bahnübergänge Sägmeister und Mauerberg, Ausrüstung mit ETCS, Neubau von Rettungszufahrten sowie Zufahrten zu Regenrückhaltebecken, Neubau von Kabelführungssystemen, Neubau von Stützwänden, Anpassung von bahnparallelen Straßen- und Wirtschaftswegen, Lärmschutz, Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen sowie Grunderwerb und vorübergehende Inanspruchnahmen von Grundstücken. Das Bauvorhaben erstreckt sich über das Gebiet der Gemeinden Markt Tüßling, Unterneukirchen, Polling, Garching a. d. Alz und Feichten a. d. Alz. Trassenferne landschaftspflegerische Maßnahmen sind in den Gemeinden Emmerting, Mehring und Bockhorn vorgesehen.
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Arnulfstraße 9/11
80335 München
Deutschland
Vorhabenträger
Richelstraße 3
80634 München
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Deutschland
Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist die Anhörungsbehörde während der Dauer der Veröffentlichung im Internet (16.05.2025 bis einschließlich 16.06.2025) zu kontaktieren. Für den Beginn der Einwendungsfrist ist die Veröffentlichung im Internet maßgeblich. Eine über die Einwendungsfrist hinausgehende Bereitstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes verlängert diese nicht.