Militärflugplatz Holzdorf

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Allgemeine Informationen

Anpassung der Infrastruktur zur Stationierung CH-47F

Auf dem Flugplatz Holzdorf ist die Stationierung von Luftfahrzeugen des Typs CH-
47F vorgesehen. ln diesem Zusammenhang sind verschiedene Anpassungen der
vorhandenen Infrastruktur erforderlich, 

Hierzu zählen u. a. die Errichtung von neuen Abstell- und Wartungshallen sowie die Errichtung von entsprechenden Rollwegen und Vorfeldern / Abstellflächen, Neben den baulichen Änderungen sind mit der Stationierung der Luftfahrzeuge des Typs CH-47F auch Änderungen von Art und Anzahl der Flugbewegungen verbunden,

Raumbezug

inländisch

Verfahrenstyp und Daten

UVP-Kategorie:
Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Referat 1 d

Luftfahrtamt der Bundeswehr, Luftwaffenkaserne Wahn, Flughafenstr. 1, 51147 Köln, Deutschland

Vorhabenträger

Bundesministerium der Verteidigung

Stauffenbergstraße 18
10785 Berlin
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Bauamt (Bürgerzentrum) der Stadt Herzberg, Uferstraße 6, 04916 Herzberg (Elster)

Deutschland

Montag, Mittwoch und Donnerstag          07:00 Uhr bis 16:00 Uhr 

Dienstag                                                         07:00 Uhr bis 18:00 Uhr 

Freitag                                                            07:00 Uhr bis 11:30 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung (Frau Janett Flemming, Tel. 03535-482-402)

 

Die Unterlagen sind elektronisch auf der Homepage der Stadt Herzberg (Elster) unter https://www.herzberg-elster.de/bekanntmachungen/index.php einsehbar.

Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde, Zimmer 209

Deutschland

Dienstag                                 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Donnerstag                            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Ihr bis 16:00 Uhr

Freitag                                    07:00 Uhr bis 11:30 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung (Frau Fülla, Tel. 035362-7433-21)

öffentlich aus.

Die Unterlagen sind elektronisch auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter https://www.schoenewalde.de (als News-Ticker) einsehbar.

Stadtverwaltung Jessen, Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster), Raum 0.36

Deutschland

Montag bis Freitag                 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag                                 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag                            13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Die Unterlagen sind elektronisch auf der Homepage der Stadt Jessen (Elster) unter https://www.jessen.de/bauen-wohnen/bauen-in-jessen-elster/oeffentlichkeitsbeteiligung.html einsehbar.

Stadtverwaltung Annaburg, Torgauer Straße 52, 06925 Annaburg, Sekretariat

Deutschland

Dienstag                                09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag                            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Die Unterlagen sind elektronisch auf der Homepage der Stadtverwaltung Annaburg unter https://annaburg.info/oeffentliche-bekanntmachungen/ einsehbar.

Verfahrensinformationen und -unterlagen

Bekanntmachung 

der Genehmigung für die Änderung der Anlage und des Betriebes des Militärflugplatzes Holzdorf gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 

Das Luftfahrtamt der Bundeswehr hat dem Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen als Verfahrensstandschafter, mit Bescheid vom 23.12.2025, Az 1 d – 56-03-06/Holzdorf die Genehmigung zur Änderung der Anlage und des Betriebes des Militärflugplatzes Holzdorf erteilt.

Wesentlicher Gegenstand der Genehmigung ist die Errichtung von Infrastruktur für die Stationierung von Luftfahrzeugen des Typs CH-47F.

Der Bauschutzbereich wird durch die Maßnahmen nicht verändert.

Für das Vorhaben besteht eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 9 Abs. 4, 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). 

Nebenbestimmungen:

Sämtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind entsprechend dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) vom 11.04.2025 (Anlage 12 der Antragsunterlagen) bzw. seiner Anlagen (insbesondere Anlage PA 2, der die Maßnahmenflächen kartografisch ausweist) in der Fassung des Addendums und Korrigendums vom 02.12.2025 umzusetzen. Der LBP vom 11.04.2025 (Anlage 12 der Antragsunterlagen) einschließlich der Addendi und Korrigendi vom 02.12.2025 sind Bestandteil der Genehmigungsentscheidung.

Hinweis:

Die Genehmigung ist nach § 6 Abs. 6 Satz 1 LuftVG sofort vollziehbar.

Öffentliche Auslegung:

Die Genehmigung in einer Druckfassung liegt gem. § 74 Abs. 4 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Zeit vom 25.02.2026 bis einschließlich zum 10.03.2026 wie folgt aus:

  • im Bauamt (Bürgerzentrum) der Stadt Herzberg, Uferstraße 6, 04916 Herzberg (Elster) zu den Dienstzeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag            07:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag                                                          07:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag                                                             07:30 Uhr bis 11:30 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung (Frau Schäfer, Tel. 03535-482-402) öffentlich aus.

Die Unterlagen sind auch elektronisch auf der Homepage der Stadt Herzberg (Elster) unter https://www.herzberg-elster.de/bekanntmachungen/index.php einsehbar.

  • bei der Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde, Zimmer 209 zu den Dienstzeiten

Dienstag          13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Donnerstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Ihr bis 16:00 Uhr

Freitag              09:00 Uhr bis 11:30 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung (Frau Fülla, Tel. 035362-7433-21) öffentlich aus.

Die Unterlagen sind auch elektronisch auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter https://www.schoenewalde.de (als News-Ticker) einsehbar.

  • bei der Stadtverwaltung Jessen, Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster), Raum 0.36 zu den Dienstzeiten

Montag bis Freitag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag                      13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag                 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

öffentlich aus. Die Unterlagen sind auch elektronisch auf der Homepage der

Stadt Jessen (Elster) unter https://www.jessen.de/bauen-wohnen/bauen-in-jessen-elster/oeffentlichkeitsbeteiligung.html einsehbar.

  • bei der Stadtverwaltung Annaburg, Torgauer Straße 52, 06925 Annaburg, Sekretariat zu den Dienstzeiten

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus. Die Unterlagen sind auch elektronisch auf der Homepage der Stadtverwaltung Annaburg unter https://annaburg.info/oeffentliche-bekanntmachungen/ einsehbar.

Außerdem können die Genehmigungsunterlagen für die Dauer der Auslegung auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Umweltbundesamtes, https://www.uvp-portal.de/de/vorhaben, mit dem Suchbegriff Militärflugplatz Holzdorf eingesehen werden. 

Die Zustellung der Entscheidung an diejenigen, die sich geäußert haben, wird durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt, da mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG i.V.m. § 6 Abs. 5 Satz 1 LuftVG).

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Genehmigungsbescheid von den Betroffenen bei der Genehmigungsbehörde schriftlich oder elektronisch angefordert werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist, mit Ablauf des 10.03.2026, gilt der Genehmigungsbescheid gegenüber allen Betroffenen als bekanntgegeben, § 6 Abs. 5 Satz 1 LuftVG i. V. m.  § 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz. 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flughafenstr. 1, 51147 Köln, erhoben werden.

Der Widerspruch eines Dritten gegen diese Genehmigung hat gemäß § 6 Abs. 6 Satz1 LuftVG keine aufschiebende Wirkung. 

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Genehmigungsbescheides bei dem Verwaltungsgericht Cottbus, Vom-Stein-Str. 27, 03050 Cottbus, oder bei dem Verwaltungsgericht Halle, Thüringer Str. 16, 06112 Halle, gestellt und begründet werden. 

Luftfahrtamt der Bundeswehr, Köln im Januar 2026

Im Auftrag

im Original gez. 

Bilk

Bekanntmachung 

der Genehmigung für die Änderung der Anlage und des Betriebes des Militärflugplatzes Holzdorf gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 

Das Luftfahrtamt der Bundeswehr hat dem Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen als Verfahrensstandschafter, mit Bescheid vom 23.12.2025, Az 1 d – 56-03-06/Holzdorf die Genehmigung zur Änderung der Anlage und des Betriebes des Militärflugplatzes Holzdorf erteilt.

Wesentlicher Gegenstand der Genehmigung ist die Errichtung von Infrastruktur für die Stationierung von Luftfahrzeugen des Typs CH-47F.

Der Bauschutzbereich wird durch die Maßnahmen nicht verändert.

Für das Vorhaben besteht eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 9 Abs. 4, 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). 

Nebenbestimmungen:

Sämtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind entsprechend dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) vom 11.04.2025 (Anlage 12 der Antragsunterlagen) bzw. seiner Anlagen (insbesondere Anlage PA 2, der die Maßnahmenflächen kartografisch ausweist) in der Fassung des Addendums und Korrigendums vom 02.12.2025 umzusetzen. Der LBP vom 11.04.2025 (Anlage 12 der Antragsunterlagen) einschließlich der Addendi und Korrigendi vom 02.12.2025 sind Bestandteil der Genehmigungsentscheidung.

Hinweis:

Die Genehmigung ist nach § 6 Abs. 6 Satz 1 LuftVG sofort vollziehbar.

Öffentliche Auslegung:

Die Genehmigung in einer Druckfassung liegt gem. § 74 Abs. 4 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Zeit vom 25.02.2026 bis einschließlich zum 10.03.2026 wie folgt aus:

  • im Bauamt (Bürgerzentrum) der Stadt Herzberg, Uferstraße 6, 04916 Herzberg (Elster) zu den Dienstzeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag            07:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag                                                          07:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag                                                             07:30 Uhr bis 11:30 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung (Frau Schäfer, Tel. 03535-482-402) öffentlich aus.

Die Unterlagen sind auch elektronisch auf der Homepage der Stadt Herzberg (Elster) unter https://www.herzberg-elster.de/bekanntmachungen/index.php einsehbar.

  • bei der Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde, Zimmer 209 zu den Dienstzeiten

Dienstag          13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Donnerstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Ihr bis 16:00 Uhr

Freitag              09:00 Uhr bis 11:30 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung (Frau Fülla, Tel. 035362-7433-21) öffentlich aus.

Die Unterlagen sind auch elektronisch auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter https://www.schoenewalde.de (als News-Ticker) einsehbar.

  • bei der Stadtverwaltung Jessen, Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster), Raum 0.36 zu den Dienstzeiten

Montag bis Freitag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag                      13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag                 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

öffentlich aus. Die Unterlagen sind auch elektronisch auf der Homepage der

Stadt Jessen (Elster) unter https://www.jessen.de/bauen-wohnen/bauen-in-jessen-elster/oeffentlichkeitsbeteiligung.html einsehbar.

  • bei der Stadtverwaltung Annaburg, Torgauer Straße 52, 06925 Annaburg, Sekretariat zu den Dienstzeiten

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus. Die Unterlagen sind auch elektronisch auf der Homepage der Stadtverwaltung Annaburg unter https://annaburg.info/oeffentliche-bekanntmachungen/ einsehbar.

Außerdem können die Genehmigungsunterlagen für die Dauer der Auslegung auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Umweltbundesamtes, https://www.uvp-portal.de/de/vorhaben, mit dem Suchbegriff Militärflugplatz Holzdorf eingesehen werden. 

Die Zustellung der Entscheidung an diejenigen, die sich geäußert haben, wird durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt, da mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG i.V.m. § 6 Abs. 5 Satz 1 LuftVG).

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Genehmigungsbescheid von den Betroffenen bei der Genehmigungsbehörde schriftlich oder elektronisch angefordert werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist, mit Ablauf des 10.03.2026, gilt der Genehmigungsbescheid gegenüber allen Betroffenen als bekanntgegeben, § 6 Abs. 5 Satz 1 LuftVG i. V. m.  § 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz. 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flughafenstr. 1, 51147 Köln, erhoben werden.

Der Widerspruch eines Dritten gegen diese Genehmigung hat gemäß § 6 Abs. 6 Satz1 LuftVG keine aufschiebende Wirkung. 

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Genehmigungsbescheides bei dem Verwaltungsgericht Cottbus, Vom-Stein-Str. 27, 03050 Cottbus, oder bei dem Verwaltungsgericht Halle, Thüringer Str. 16, 06112 Halle, gestellt und begründet werden. 

Luftfahrtamt der Bundeswehr, Köln im Januar 2026

Im Auftrag

im Original gez. 

Bilk