Vorhaben 1 BBPlG: Höchstspannungsleitung Emden Ost – Osterath (A-Nord), Abschnitt NDS3 (Gemeindegrenze Wietmarschen/Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen)

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Allgemeine Informationen

Vorhaben 1 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG)

Die festgelegte Trasse beginnt an der gemeinsamen Verwaltungsgrenze der Gemeinde Wietmarschen und der Stadt Nordhorn. Der festgelegte Trassenkorridor verläuft zunächst in Richtung Südwesten, östlich an Nordhorn vorbei, nahe der Grenze zu den Nieder­landen (Provinz Overijssel). Er quert dann die Auto­bahn 30 östlich der Anschlussstelle Gildehaus. Anschließend zieht sich der festgelegte Trassenkorridor in Richtung Südosten und umgeht Bad Bentheim im Südwesten. Der Abschnitt endet kurz darauf an der Grenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Bereich der Städte Bad Bentheim (Landkreis Grafschaft Bentheim) und Ochtrup (Kreis Steinfurt).

Raumbezug

inländisch

Verfahrenstyp und Daten

UVP-Kategorie:
Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Zuständige Behörde

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Deutschland

Möglichkeiten für die Eingabe von Stellungnahmen und Einwendungen finden Sie über die externe Vorhabenseite der Bundesnetzagentur https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nds3.

Vorhabenträger

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG

Deutschland

Die Auslegung der Unterlagen erfolgt zudem gemäß § 22 Abs. 3 NABEG ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet.

Verfahrensinformationen und -unterlagen