Änderung der Eisenbahnüberführung Ecksberg und Anpassung der Staatsstraße St 2352 im Kreuzungsbereich in den Gemeinden Mettenheim und Mühldorf am Inn
Allgemeine Informationen
Das Vorhaben hat die Änderung (Erneuerung) der Eisenbahnüberführung (EÜ) Ecksberg zum Gegenstand. Die EÜ befindet sich auf der Strecke 5700 Rosenheim – Pilsting am Bahn-km 57,214 in der Gemeinde Mettenheim, Landkreis Mühldorf a. Inn. Das bestehende Brückenbauwerk unterführt die Staatsstraße 2352 westlich von Ecksberg und ist technisch abgängig, eine wirtschaftliche Instandsetzung ist langfristig nicht möglich. Zur Aufrechterhaltung des Eisenbahnverkehrs und zur Herstellung der vollen Verfügbarkeit der Strecke 5700 ergibt sich daher die Notwendigkeit, die bestehende EÜ durch einen Neubau gemäß den derzeit gültigen technischen Regelwerken zu ersetzen. Im Zuge der Brückenerneuerung muss die Staatsstraße 2352 im Planfeststellungsabschnitt regelwerkskonform ausgebaut werden, Träger der Straßenbaulast und damit Kreuzungspartner nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) für die Vorhabenträgerin ist das Staatliche Bauamt Rosenheim, Straßenbauverwaltung.
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Arnulfstraße 9/11
80335 München
Deutschland
Vorhabenträger
Europa-Allee 70-76
60486 Frankfurt am Main
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Eisenbahn-Bundesamt
Arnulfstraße 9/11
80335 München
Deutschland
Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist die Anhörungsbehörde während der Dauer der Veröffentlichung im Internet (21.04.2025-20.06.2025) zur kontaktieren. Für den Beginn der Einwendungsfrist ist die Veröffentlichung im Internet maßgeblich. Eine über die Einwendungsfrist hinausgehende Bereitstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes verlängert die Einwendungsfrist nicht.