B 7n Linienbestimmungsverfahren inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der B 7n von der AS Nuttlar (A 46) bis nördlich Brilon (B 480)
Allgemeine Informationen
Die Bundesstraße 7 soll in Fortführung der A46 zwischen der Anschlussstelle Bestwig-Nuttlar und der B480 nordöstlich Brilon neu gebaut werden. Der Vorhabenträger plant den Neubau der B7n ab dem Ende der A 46 in Nuttlar bis nordöstlich Brilon zur B480. Sie ist grundsätzlich als ein sogenannter „2+1-Querschnitt“ konzipiert. Das bedeutet, dass den Verkehrsteilnehmern im Wechsel zwei Fahrstreifen zum sicheren Überholen zur Verfügung stehen werden. Die Länge der Neubaustrecke beträgt ca. 11-12 km. Sie wird westlich von Brilon (RLG Busdepot) über eine Verbindungsrampe mit der tieferliegenden B 7 „alt“ verknüpft. Weitere Verknüpfungen mit dem untergeordneten Verkehrsnetz sind am „Mühlenweg“ und an der „Scharfenberger Straße“ vorgesehen.
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Friedrich-Ebert-Straße 72-78
04109 Leipzig
Deutschland
die im Bekanntmachungstext aufgeführten Stellen;
unter Angabe des Aktenzeichens: B7n/06-0225/LL1040/SH) an eine der folgenden Gemeinden bzw. Städte:
Stadt Brilon, Am Markt 1, 59929 Brilon; E-Mail: info@brilon.de
Stadt Olsberg, Bigger Platz 6, 59939 Olsberg; E-Mail: post@olsberg.de
Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig; E-Mail: gemeinde@bestwig.de
Vorhabenträger
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift
Lanfertsweg 2
59872 Meschede
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Stadt Brilon
Nebengebäude Strackestraße 2
59929 Brilon
Deutschland
Montag 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:30 – 13:00 Uhr
Die Einsichtnahme kann während der genannten Zeiten ohne vorherige Terminvereinbarung erfolgen.
Für einen barrierefreien Zugang ist eine vorherige telefonische Anmeldung unter 02961/ 794-430 oder -433 erforderlich.
Zusätzliche Auslegungsorte:
Stadt Olsberg, Bigger Platz 6, 59939 Olsberg
2. OG, vor Zimmer 208
Montag 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag 7:30 – 13:00 Uhr
Die Einsichtnahme kann während der genannten Zeiten ohne vorherige Terminvereinbarung
erfolgen. Nachfragen können in Raum 215 gestellt werden.
Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig, Rathausplatz 1,
59909 Bestwig
Raum 2.25 (Besprechungsraum „Stüppel“), 2. Obergeschoss
Montag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr,
Dienstag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr,
Mittwoch 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr,
Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr Für die Einsichtnahme ist eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 02904/987-158 oder 02904/987-159 oder 02904/987-155 erforderlich.
Mitarbeitende des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift, stehen zusätzlich
am 05.05.2025 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr und
am 08.05.2025 von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr bei der Stadt Brilon,
am 12.05.2025 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
am 15.05.2025 von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr bei der Stadt Olsberg,
am 22.05.2025 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr bei der Gemeinde Bestwig
für Erläuterungen zur Verfügung. Hierfür ist eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 0291/298-164 oder -162 erforderlich.