B 7n Linienbestimmungsverfahren inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der B 7n von der AS Nuttlar (A 46) bis nördlich Brilon (B 480)

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Allgemeine Informationen

Die Bundesstraße 7 soll in Fortführung der A46 zwischen der Anschlussstelle Bestwig-Nuttlar und der B480 nordöstlich Brilon neu gebaut werden. Der Vorhabenträger plant den Neubau der B7n ab dem Ende der A 46 in Nuttlar bis nordöstlich Brilon zur B480. Sie ist grundsätzlich als ein sogenannter „2+1-Querschnitt“ konzipiert. Das bedeutet, dass den Verkehrsteilnehmern im Wechsel zwei Fahrstreifen zum sicheren Überholen zur Verfügung stehen werden. Die Länge der Neubaustrecke beträgt ca. 11-12 km. Sie wird westlich von Brilon (RLG Busdepot) über eine Verbindungsrampe mit der tieferliegenden B 7 „alt“ verknüpft. Weitere Verknüpfungen mit dem untergeordneten Verkehrsnetz sind am „Mühlenweg“ und an der „Scharfenberger Straße“ vorgesehen.

Raumbezug

inländisch

Verfahrenstyp und Daten

UVP-Kategorie:
Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig)

Friedrich-Ebert-Straße 72-78
04109 Leipzig
Deutschland

die im Bekanntmachungstext aufgeführten Stellen;

unter Angabe des Aktenzeichens: B7n/06-0225/LL1040/SH) an eine der folgenden Gemeinden bzw. Städte: 

Stadt Brilon, Am Markt 1, 59929 Brilon; E-Mail: info@brilon.de

Stadt Olsberg, Bigger Platz 6, 59939 Olsberg; E-Mail: post@olsberg.de 

Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig; E-Mail: gemeinde@bestwig.de

Vorhabenträger

Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift

Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift
Lanfertsweg 2
59872 Meschede
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung in der Stadt Brilon, Stadt Olsberg und Gemeinde Bestwig

Stadt Brilon
Nebengebäude Strackestraße 2
59929 Brilon
Deutschland

Montag 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr 
Dienstag 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr 
Mittwoch 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr 
Donnerstag 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr 
Freitag 8:30 – 13:00 Uhr 
Die Einsichtnahme kann während der genannten Zeiten ohne vorherige Terminvereinbarung erfolgen. 
Für einen barrierefreien Zugang ist eine vorherige telefonische Anmeldung unter 02961/ 794-430 oder -433 erforderlich. 

Zusätzliche Auslegungsorte:

Stadt Olsberg, Bigger Platz 6, 59939 Olsberg 
2. OG, vor Zimmer 208 
Montag 8:00 – 12:00 Uhr 
Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr 
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr 
Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr 
Freitag 7:30 – 13:00 Uhr 
Die Einsichtnahme kann während der genannten Zeiten ohne vorherige Terminvereinbarung  
erfolgen. Nachfragen können in Raum 215 gestellt werden.

Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig, Rathausplatz 1, 
59909 Bestwig 
Raum 2.25 (Besprechungsraum „Stüppel“), 2. Obergeschoss  
Montag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, 
Dienstag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, 
Mittwoch 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr,                                                                                   Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, 
Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr                                                                                                 Für die Einsichtnahme ist eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 02904/987-158 oder 02904/987-159 oder 02904/987-155 erforderlich. 

Mitarbeitende des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift, stehen zusätzlich 

am 05.05.2025 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr und  
am 08.05.2025 von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr bei der Stadt Brilon,

am 12.05.2025 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und  
am 15.05.2025 von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr bei der Stadt Olsberg,

am 22.05.2025 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr bei der Gemeinde Bestwig

für Erläuterungen zur Verfügung. Hierfür ist eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 0291/298-164 oder -162 erforderlich.