Bauvorhaben Umbau MunLgr Laboe

4892

Allgemeine Informationen

1. Bauabschnitt Neubau/Erschließung 29 MLH

Für das Munitionslager Laboe müssen Baumaßnahmen innerhalb der Liegenschaft umgesetzt werden. Die baulichen Maßnahmen des hier geplanten 1. Bauabschnitts umfassen den Rückbau von 25 Lagerhäusern sowie den Neubau von 29 Lagerhäusern und deren Erschließung innerhalb der Liegenschaft mit Wegen, Straßen sowie Ver- und Entsorgungsleitungen. Zusätzlich wird eine provisorische Zufahrt sowie die Herstellung einer Baustelleneinrichtungsfläche erforderlich.

Für den Bauabschnitt werden Waldrodungen von ca. 10,2 ha erforderlich. Aufgrund der notwendigen Waldrodungsfläche von ca. 10,2 ha ist der Ausbau des Munitionslagers gemäß § 5 UVPG i.V.m. Anlage 1, Spalte 1 UVP-pflichtig.

Raumbezug

inländisch

Verfahrenstyp und Daten

UVP-Kategorie:
Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Zuständige Behörde

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt Kiel – K 4

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Feldstr. 234
24106 Kiel
Deutschland

BAIUDBw KompZ BauMgmt KI K1

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 18 UVPG zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird. Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Abteilung Infrastruktur Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel, Feldstraße 234, 24106 Kiel

baiudbwkompzbaumgmtki@bundeswehr.org

 

 

BAIUDBw KompZ BauMgmt KI K6

BAIUDBw KompZ BauMgmt KI K6
Feldstraße 234
24106 Kiel
Deutschland

0431-384-5600
BAIUDBw KompZ BauMgmt KI K6

Vorhabenträger

BAIUDBw KompZ BauMgmt KI

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel
Feldstraße 234
24106 Kiel
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.