Bauvorhaben Umbau MunLgr Laboe
Allgemeine Informationen
Für das Munitionslager Laboe müssen Baumaßnahmen innerhalb der Liegenschaft umgesetzt werden. Die baulichen Maßnahmen des hier geplanten 1. Bauabschnitts umfassen den Rückbau von 25 Lagerhäusern sowie den Neubau von 29 Lagerhäusern und deren Erschließung innerhalb der Liegenschaft mit Wegen, Straßen sowie Ver- und Entsorgungsleitungen. Zusätzlich wird eine provisorische Zufahrt sowie die Herstellung einer Baustelleneinrichtungsfläche erforderlich.
Für den Bauabschnitt ist die Umwandlung von ca. 8,3 ha und ca. 0,8 ha Gehölz (Feldgehölze, Baumreihen, Einzelbäume) erforderlich. Mit der Entscheidung über das Vorhaben ist die Genehmigung zur Waldumwandlung nach § 45 Bundeswaldgesetz (BWaldG) verbunden. Das Vorhaben fällt unter den Punkt 17.2.2 des Anhangs des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) "Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart mit 5 ha bis weniger als 10 ha Wald", wofür eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 (1) UVPG für Neuvorhaben durchzuführen ist. Gem. § 7 (1) UVPG besteht eine UVP-Pflicht, „wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären“. Da für die Artengruppen Fledermäuse und Gehölzbrüter artenschutzrechtliche Ausnahmen beantragt werden müssen, können im Zuge einer allgemeinen Vorprüfung erhebliche Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden.
Eine UVP-Pflicht wurde somit festgestellt.
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Feldstr. 234
24106 Kiel
Deutschland
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Abteilung Infrastruktur Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel, Feldstraße 234, 24106 Kiel (Postfach 1161, 25100 Kiel)
baiudbwkompzbaumgmtki@bundeswehr.org
Die betroffene Öffentlichkeit kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 21 Abs. 1-2 UVPG schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Eine vorherige Terminvereinbarung bei mündlicher Einwendung zur Niederschrift ist zwingend.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine per einfacher E-Mail erhobene Einwendung nicht rechtswirksam ist.
Zur Wahrung der o. g. Frist ist der Eingang der Einwendung oder Stellungnahme bei der vorgenannten zuständigen Behörde maßgebend. Die Einwendung soll Namen und Anschrift der Einwendenden enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt und mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung der angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail- Adresse etc. zugestimmt wird.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen gegen das Vorhaben mit Blick auf die Präklusionswirkung des § 21 Abs. 4 Satz 2 UVPG ausgeschlossen, soweit diese nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Das Gesagte gilt auch für Einwendungen und Stellungnahmen der anerkannten Vereinigungen.
BAIUDBw KompZ BauMgmt KI K6
Feldstraße 234
24106 Kiel
Deutschland
Vorhabenträger
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel
Feldstraße 234
24106 Kiel
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Amt Schrevenborn
Dorfplatz 2
24226 Heikendorf
Deutschland
Montag
9-12 Uhr
Dienstag
9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Freitag
9-12 Uhr
Amt Probstei
Knüll 4
24217 Schönberg
Deutschland
Montag bis Freitag:
8:00-12:00 Uhr
außerdem Donnerstag:
15:00-18:00 Uhr
Deutschland
Deutschland
Hinweis: Informationen zu einem Erörterungstermin werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt und bekannt gegeben.