Ersatzneubau der EÜ Elsfleth über die Hunte
Allgemeine Informationen
Im Februar und Juli 2024 kam es jeweils zu einem Havariefall an der EÜ Elsfleth, wobei Binnenschiffe mit der Brücke kollidierten. Als Folge der ersten Havarie musste die Drehbrücke sowie der Drehpfeiler aufgrund der starken Beschädigungen zurückgebaut werden. Es wurde ein neuer, temporärer Flusspfeiler errichtet und eine feste Hilfsbrückenkette aufgelegt. Ein Passieren der Brücke ist für Seeschiffe seitdem nicht mehr möglich.
Es ist geplant den Ersatzneubau der EÜ Elsfleth über die Hunte als bewegliche Brücke in Form einer Hub-Drehbrücke umzusetzen. Das Drehteil hat eine Spannweite von jeweils 72,45 m. Auf Elsflether Seite gibt es einen weiteren Überbau von ca. 17,0 m Länge. In Richtung Berne sollen fünf Überbauten in Form von Einfeldbrücken mit jeweils einer Stützweite von ca. 69,0 m entstehen. Der weiterführende Anschluss an die Bestandstrasse soll nördlich und südlich über tiefgegründete Bahndämme realisiert werden.
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Herschelstraße 3
30159 Hannover
Deutschland
Vorhabenträger
Theodor-Heuss-Allee 10 B
28215 Bremen
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Eisenbahn-Bundesamt
Herschelstraße 3
30159 Hannover
Deutschland
Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist die Anhörungsbehörde während der Dauer der Veröffentlichung im Internet (04.03.2025 bis einschließlich 03.04.2025) zu kontaktieren.
Für den Beginn der Einwendungsfrist ist die Veröffentlichung im Internet maßgeblich. Eine über die Einwendungsfrist hinausgehende Bereitstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes verlängert die Einwendungsfrist nicht.