Planfeststellungsverfahren Neubaustrecke Frankfurt - Mannheim, Planfeststellungsabschnitt 1, Zeppelinheim – Darmstadt-Nord

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Allgemeine Informationen

Zwischen Frankfurt am Main und Mannheim ist der Bau einer Neubaustrecke (NBS) für den Hochgeschwindigkeitsverkehr bis 300 km/h geplant (Strecke 3657), um sowohl für den Schienenpersonenfern- und -nahverkehr als auch für den Schienengüterverkehr die Voraussetzungen für eine qualitative und kapazitive Angebotsverbesserung zu schaffen. Der Planfeststellungsabschnitt 1 von Zeppelinheim bis zur Nordanbindung Darmstadt beginnt am Bahnhof Zeppelinheim und hat eine Länge von rund 14,8 Kilometer. Die Anbindung von der NBS Frankfurt-Mannheim an Darmstadt Hbf (sog. Nordanbindung) besitzt eine Länge von ca. 2,4 km im Verlauf der Strecke 3544. 
Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen:
• den Neubau bzw. Umbau von Brücken und Kreuzungsbauwerken sowohl für den Bahn- als auch für den Straßenverkehr,
• Errichtung von Trogbauwerken und Stützwänden,
• die Errichtung von Lärmschutzeinrichtungen,
• die Errichtung von technischen Einrichtungen, u.a. eines Schaltposten und Transformatorstationen sowie von Telekommunikationsanlagen,
• Umbau eines bestehenden Bahnübergangs inkl. benötigter Sicherungs- und Straßenanpassungen.

Raumbezug

inländisch

Verfahrenstyp und Daten

UVP-Kategorie:
Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Frankfurt (Main)/Saarbrücken - Standort Saarbrücken)

Standort Saarbrücken
Grülingstraße 4
66113 Saarbrücken
Deutschland

Vorhabenträger

DB InfraGO AG

Hahnstraße 49
60528 Frankfurt am Main
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Öffentliche Bekanntmachung

Eisenbahn-Bundesamt
Grülingsstraße 4
66113 Saarbrücken
Deutschland

Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist die Anhörungsbehörde während der Dauer der Veröffentlichung im Internet (08.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025) zu kontaktieren (§ 18 a Abs. 3 Satz 2 AEG).

Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.

Verfahrensinformationen und -unterlagen