Ersatzneubau einer Hochspannungsleitung mit zwei 110-kV-Systemen (Punkt Aach – Punkt Sirzenich)
Allgemeine Informationen
Stellvertretend für die Westnetz GmbH hat Amprion einen Antrag für den Ersatzneubau von zwei 110-kV-Stromkreisen zwischen dem Punkt Aach und dem Punkt Sirzenich gestellt. Die Bundesnetzagentur hat den Ersatzneubau der zwei 110-kV-Stromkreise nach § 26 NABEG in die Planfeststellung für das Vorhaben 71 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) einbezogen. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für das Vorhaben 71 und den Ersatzneubau der zwei 110-kV-Stromkreisen durch den Vorhabenträger erfolgt. Die Bundesnetzagentur ist sowohl für das Verfahren als auch für die Entscheidung über die Planfeststellung zuständig.
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Deutschland
Vorhabenträger
Amprion GmbH
Westfalendamm 84
44141 Dortmund
Deutschland