Ersatzneubau einer Hochspannungsleitung mit zwei 110-kV-Systemen (Punkt Aach – Punkt Sirzenich)

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Allgemeine Informationen

Stellvertretend für die Westnetz GmbH hat Amprion einen Antrag für den Ersatzneubau von zwei 110-kV-Stromkreisen zwischen dem Punkt Aach und dem Punkt Sirzenich gestellt. Die Bundesnetzagentur hat den Ersatzneubau der zwei 110-kV-Stromkreise nach § 26 NABEG in die Planfeststellung für das Vorhaben 71 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) einbezogen. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für das Vorhaben 71 und den Ersatzneubau der zwei 110-kV-Stromkreisen durch den Vorhabenträger erfolgt. Die Bundesnetzagentur ist sowohl für das Verfahren als auch für die Entscheidung über die Planfeststellung zuständig.

Der Ersatzneubau wurde in das Verfahren des BBPlG-Vorhabens 71 mit einbezogen. Am 24. Juni 2025 hat ein gemeinsamer Erörterungstermin stattgefunden. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben71.

Verfahrenstyp und Daten

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Zuständige Behörde

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Deutschland

Vorhabenträger

Verfahrensinformationen