Standortübungsplatz Seedorf - Errichtung Hubschrauberbedarfslandeplatz (HBLP) und Festsetzung eines Bauschutzbereichs gem. § 17 LuftVG
Allgemeine Informationen
Auf dem Standortübungsplatz Seedorf ist die Errichtung eines Hubschrauberbedarfslandeplatzes (HBLP) mit Betankungsfunktion
zur Verbesserung des Ausbildungsbetriebs geplant.
Das Luftfahrtamt der Bundeswehr hat dem Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften in Hannover als Verfahrensstandschafterin, mit Bescheid vom 28.08.2025, Az 1 d – 56-03-06/Seedorf die Genehmigung für die beantragte Errichtung eines Hubschrauberbedarfslandeplatz am Standortübungsplatz Seedorf erteilt.
Wesentlicher Gegenstand der Genehmigung ist die Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes (HBLP) mit Betankungsfunktion.
Ein beschränkter Bauschutzbereich gem. § 17 LuftVG wird durch die Maßnahme eingerichtet.
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Luftwaffenkaserne Wahn
51127 Köln
Deutschland
Luftfahrtamt der Bundeswehr, Referat 1 d, Flughafenstrasse 1, 51147 Köln
Vorhabenträger
Stauffenbergstraße 18
10785 Berlin
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Hauptstraße 30
Zimmer 43
27446 Selsingen
Deutschland
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr sowie
Montag und Mittwoch: 14.00 Uhr – 16:00 Uhr und
Donnerstag: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Verfahrensinformationen und -unterlagen
Samtgemeinde Selsingen:
Montag – Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr sowie
Montag - Mittwoch: 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Samtgemeinde Selsingen, Rathaus, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen
Eröffnungsdatum der Auslegung: 27.10.2025
Enddatum der Auslegung: 10.11.2025
Samtgemeinde Zeven:
Montag, Mittwoch und Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr
Dienstag: 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Weitere Ortshinweise
Foyer des Rathauses der Samtgemeinde Zeven, Am Markt 4, 27404 Zeven
Eröffnungsdatum der Auslegung: 27.10.2025
Enddatum der Auslegung: 10.11.2025
Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 11.11.2025
Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 10.12.2025