Standortübungsplatz Seedorf - Errichtung Hubschrauberbedarfslandeplatz (HBLP) und Festsetzung eines Bauschutzbereichs gem. § 17 LuftVG

4337

Allgemeine Informationen

Auf dem Standortübungsplatz Seedorf ist die Errichtung eines Hubschrauberbedarfslandeplatzes (HBLP) mit Betankungsfunktion
zur Verbesserung des Ausbildungsbetriebs geplant.

Das Luftfahrtamt der Bundeswehr hat dem Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften in Hannover als Verfahrensstandschafterin, mit Bescheid vom 28.08.2025, Az 1 d – 56-03-06/Seedorf die Genehmigung für die beantragte Errichtung eines Hubschrauberbedarfslandeplatz am Standortübungsplatz Seedorf erteilt.

Wesentlicher Gegenstand der Genehmigung ist die Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes (HBLP) mit Betankungsfunktion.

Ein beschränkter Bauschutzbereich gem. § 17 LuftVG wird durch die Maßnahme eingerichtet.

Raumbezug

inländisch

Verfahrenstyp und Daten

UVP-Kategorie:
Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Referat 1 d

Luftfahrtamt der Bundeswehr, Referat 1 d, Flughafenstrasse 1, 51147 Köln

 

Vorhabenträger

Bundesministerium der Verteidigung

Stauffenbergstraße 18
10785 Berlin
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Samtgemeinde Selsingen

Hauptstraße 30
Zimmer 43
27446 Selsingen
Deutschland

Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr sowie 

Montag und Mittwoch:  14.00 Uhr – 16:00 Uhr und

Donnerstag: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Verfahrensinformationen und -unterlagen

Samtgemeinde Selsingen:

Montag – Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr sowie

Montag - Mittwoch: 14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr

Samtgemeinde Selsingen, Rathaus, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen

Eröffnungsdatum der Auslegung: 27.10.2025

Enddatum der Auslegung: 10.11.2025

Samtgemeinde Zeven:

Montag, Mittwoch und Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr

Dienstag: 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Weitere Ortshinweise

Foyer des Rathauses der Samtgemeinde Zeven, Am Markt 4, 27404 Zeven

Eröffnungsdatum der Auslegung: 27.10.2025

Enddatum der Auslegung: 10.11.2025

 

Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 11.11.2025

Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 10.12.2025