Transportbehälterlager (TBL) Gorleben - Erweiterung des baulichen Schutzes

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Allgemeine Informationen

Mit Schreiben vom 20.05.2011 beantragte die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, für das Transportbehälterlager (TBL) Gorleben den bau­lichen Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) zu erwei­tern. Diesem Antrag trat die Brennelementlager Gor­leben GmbH (BLG) bei. Seit dem 01.08.2017 ist anstelle der GNS die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Vorhabenträgerin.

 

Die beantragte Erweiterung des baulichen Schutzes stellt eine wesentliche Änderung der aktuell gültigen Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) für das TBL Gorleben dar. Für das Vorhaben wird ein Änderungsgenehmigungsverfahren nach dem UVP-Gesetz in der bis zum 28. Juli 2017 geltenden Fassung (im Folgenden: UVPG a. F.) durchgeführt. Die in diesem Rahmen vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 3e Abs. 1 Nr. in Verbindung mit § 3c UVPG a. F. hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist.

 

Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit: uvp@bfe.bund.de

Betriebsgelände der BLG in der Samtgemeinde Gartow, Landkreis Lüchow-Dannenberg, Niedersachsen

Verfahrenstyp und Daten

Kernenergie

Zuständige Behörde

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland

Vorhabenträger

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Deutschland