SZL in Krümmel - Aufbewahrung von Sonderbrennstäben in Köchern
Allgemeine Informationen
Mit Schreiben vom 15.09.2014 hat die Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG für das Standort-Zwischenlager (SZL) in Krümmel die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von Sonderbrennstäben in Köchern in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/52 beantragt.
Die beantragte Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von Sonderbrennstäben in Köchern in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/52 stellt eine wesentliche Änderung der aktuell gültigen Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) für das SZL in Krümmel dar. Für das beantragte Änderungsvorhaben wird ein Änderungsgenehmigungsverfahren durchgeführt. Die in diesem Rahmen vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist.
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland
Vorhabenträger
21502 Geesthacht
Deutschland