„Neubau S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe“, PFA 2 Luetkensallee bis Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein - 3. Planänderung
Allgemeine Informationen
Die DB InfraGO AG (Vorhabenträgerin, vormals DB Netz AG) beabsichtigt, auf der Relation Hamburg Hauptbahnhof – Ahrensburg – Bad Oldesloe die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Betrieb einer neuen S-Bahnlinie S4 herzustellen. Gegenstand des Vorhabens ist, zwischen Hamburg-Hasselbrook und Ahrensburg parallel zu der bestehenden Fernbahnstrecke 1120 (Relation Hamburg – Lübeck) zwei S-Bahngleise mit der neuen Streckennummer 1249 anzulegen. Von Ahrensburg bis Ahrensburg-Gartenholz soll die Strecke 1249 als eingleisige elektrifizierte S-Bahnstrecke neben der zweigleisigen elektrifizierten Bestandsstrecke 1120 errichtet werden. Im Anschluss an die neue S-Bahn-Verkehrsstation Ahrensburg-Gartenholz soll die Strecke 1249 in die Bestandsstrecke 1120 einfädeln, so dass die Fahrzeuge der S-Bahn zwischen Ahrensburg-Gartenholz und Bad Oldesloe auf der Bestandsstrecke verkehren können. Des Weiteren ist vorgesehen, fünf neue S-Bahn-Verkehrsstationen (Claudiusstraße, Bovestraße, Holstenhofweg, Am Pulverhof, Ahrensburg-West) zu errichten, die Verkehrsstationen Tonndorf, Rahlstedt, Ahrensburg und Ahrensburg-Gartenholz anzupassen sowie den Bahnhof Wandsbek als Verkehrshalt aufzuheben.
Die Errichtung der Gleise erfordert abschnittsweise die Verschwenkung und Anpassung der Bestandsstrecke, so dass das Vorhaben beiderseits der Bestandstrasse mit Auswirkungen verbunden ist.
Das Vorhaben soll neben der verbesserten Anbindung des Hamburger Ostens und des südöstlichen Teils Schleswig-Holsteins im Schienenpersonennahverkehr auch der Entlastung der Strecke 1120 von Zügen des Regionalbahnverkehrs dienen. Die damit einhergehende Entflechtung der Verkehre auf der Strecke 1120 schafft dort erweiterte Trassenkapazitäten für Züge des Güter-, Fern- und Regionalexpress-Verkehrs.
Auf Grund der Länge der Strecke, der Komplexität der geplanten Baumaßnahmen sowie der administrativen Grenzen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein erfolgt eine Aufteilung in drei Planfeststellungsabschnitte (PFA):
- PFA 1: Hamburg-Hasselbrook bis Luetkensallee;
- PFA 2: Luetkensallee bis Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein;
- PFA 3: Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein bis Ahrensburg-Gartenholz.
Wesentlicher Gegenstand des vorliegend verfahrensgegenständlichen PFA 2 sind die an den PFA 1 anschließenden Baumaßnahmen an der bestehenden Strecke 1120 und der neuen Strecke 1249. Die neue S-Bahnstrecke 1249 soll zunächst bis zu der neu anzulegenden Verkehrsstation Holstenhofweg nördlich der Strecke 1120 in Höhe der gleichnamigen Straße geführt werden. Ab circa km 55,700 bis circa km 52,300 der Strecke 1120 wird die Bestandstrasse dieser Strecke für die neue S-Bahnstrecke 1249 genutzt, so dass die Verkehrsstation Tonndorf nach Umbauarbeiten für den S-Bahnbetrieb weiterverwendet werden kann. Dies bedingt zugleich den Neubau der Strecke 1120 durch Anfügung zweier Gleise südöstlich der in diesem Teil zukünftig für den S-Bahnbetrieb genutzten Bestandsgleise. Die neue S-Bahn-Verkehrsstation Am Pulverhof entsteht durch Aufweitung der Gleise der Bestandsstrecke mit einem Mittelbahnsteig in Höhe der gleichnamigen Straße. Von circa km 52,300 der Strecke 1120 (Bau-km 204,300 der Strecke 1249) bis circa km 50,000 der Strecke 1120 (Bau-km 206,500 der Strecke 1249) werden die Gleise der S-Bahnstrecke und der Fernbahnstrecke beidseitig um jeweils eine Gleisachse erweitert. Die Trassenerweiterung kommt auch im Bereich der Umgestaltung der Verkehrsstation Rahlstedt für den S-Bahnbetrieb zum Tragen. Die Umgestaltung umfasst unter anderem die Errichtung eines neuen Mittelbahnsteigs sowie eines Kehrgleises im östlichen Bahnhofsvorfeld. Ab circa km 50,000 der Strecke 1120 (Bau-km 206,500 der Strecke 1249) bis zum östlichen Ende des PFA 2 an der Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein wird die Viergleisigkeit durch die Errichtung zweier S-Bahngleise der Strecke 1249 nordwestlich der Fernbahnstrecke 1120 hergestellt, wofür teilweise Flächen des Naturschutzgebiets Stellmoorer Tunneltal / Höltigbaum in Anspruch genommen werden. Die Flächenbedarfe für die S-Bahntrasse, die abschnittsweise neu zu errichtende Fernbahntrasse sowie die Stations- und Nebenanlagen erfordern die Inanspruchnahme von Flächen, die bisher nicht bahnbetrieblichen Zwecken dienen.
Daneben sind weitere bauliche Anpassungen beiderseits der Strecken 1120 und 1249 vorgesehen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Anbindung der vier vorgenannten Verkehrsstationen an das öffentliche Wegenetz sowie um Anpassungen bahnparalleler und -kreuzender Verkehrswege.
Weiterhin sollen sämtliche Bahnübergänge aufgelassen und zurückgebaut werden. Dies betrifft den Bahnübergang Jenfelder Straße, der ersatzlos aufgehoben wird, den Bahnübergang Am Pulverhof, der durch eine Personenunterführung ersetzt wird, sowie den Bahnübergang Nornenweg, der durch eine Straßenüberführung ersetzt wird. Dies erlaubt das Befahren der Trasse mit höheren Zuggeschwindigkeiten. Die im Verlauf der Strecke 1120 bestehenden Eisenbahn- und Straßenüberführungen sollen durch Parallelbauwerke ersetzt oder erweitert werden.
Zum Schutz der Anwohner vor dem zu erwartenden Betriebslärm sollen beidseitig der Trasse sowie mittig zwischen den Gleisen Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von ungefähr 20 Kilometern und einer Höhe von überwiegend fünf bis sechs Metern (Außenlage) beziehungsweise drei bis vier Metern (Mittellage) errichtet werden.
Des Weiteren sollen sämtliche neuen Gleise mit Fahrleitung, bestehend aus Oberleitungsmasten, Kettenwerken und Leitungen für 16,7 Hertz und 15 Kilovolt Wechselstrom, überspannt werden.
Mit dem Vorhaben einhergehen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabenbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (zum Beispiel durch Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (zum Beispiel durch Schalleinwirkungen). Vorhandene bauliche Anlagen, darunter auch Wohngebäude, werden teilweise umzubauen oder abzubrechen sein. Für die Herstellung der Kompensationsmaßnahmen werden teilweise auch Flächen abseits des eigentlichen Vorhabens in Anspruch genommen.
Mit den mehrjährigen Bauarbeiten sind jeweils temporäre Sperrungen der umliegenden öffentlichen Verkehrswege einerseits sowie betriebliche Einschränkungen auf den vorgenannten Strecken 1120 und 1249 andererseits verbunden.
Für den PFA 2 hat die Vorhabenträgerin beim als Planfeststellungsbehörde zuständigen Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Standort Hamburg, Schanzenstraße 80, 20357 Hamburg, die Planfeststellung gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Das Planfeststellungsverfahren läuft gegenwärtig. Für die Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 18a AEG, § 73 VwVfG ist die Behörde für Wirtschaft und Innovation als Anhörungsbehörde zuständig (§ 10 Absatz 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes i.V.m. Abschnitt I Absatz 3 Nr. 3 der Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg). Das Eisenbahn-Bundesamt hatte die Anhörungsbehörde mit Schreiben vom 10. September 2019 um die Durchführung des Anhörungsverfahrens ersucht.
Die Planunterlagen für den PFA 2 samt den Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens haben bereits vom 8. November 2019 bis zum 9. Dezember 2019 sowie vom 18. Februar 2020 bis zum 17. März 2020 ausgelegen. Anschließend erfolgte, im Wesentlichen als Resultat der Einwendungen und Stellungnahmen, ein erster Änderungsantrag. Daraufhin wurden die Planunterlagen samt den Unterlagen über die Umweltauswirkungen vom 13. April 2023 bis 12. Mai 2023 erneut ausgelegt (1. Planänderung). Auf einen zweiten Änderungsantrag der Vorhabenträgerin wurden die Planunterlagen samt den Unterlagen über die Umweltauswirkungen vom 6. November 2023 bis 5. Dezember 2023 erneut ausgelegt (2. Planänderung). Sodann führte die Anhörungsbehörde vom 22. bis 24. April 2024 einen Erörterungstermin durch.
Nunmehr reichte die Vorhabenträgerin beim Eisenbahn-Bundesamt einen dritten Änderungsantrag ein. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Anhörungsbehörde mit Schreiben vom 20. Februar 2025 um die Durchführung des Anhörungsverfahrens für die 3. Planänderung in diesem Planfeststellungsverfahren gebeten.
Der dritte Änderungsantrag beinhaltet im Wesentlichen:
- Durch die Konkretisierung der Leitungsumverlegungen (Unterlage 11) ergeben sich neue Flächenbedarfe (Unterlage 5). Folglich wurden die Lagepläne (Unterlage 3) sowie die Baustelleneinrichtungs- und Erschließungspläne (Unterlage 10) geändert.
- Als Resultat des Erörterungstermins sowie aufgrund der bisherigen Einwendungen und Stellungnahmen wurden diverse Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen (Unterlage 10) verschoben, minimiert oder angepasst.
- Aufgrund der geänderten Flächenbedarf sowie der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen wurden die Umweltunterlagen aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Unterlage 14) angepasst.
- Der FFH-Erläuterungsbericht (Unterlage 26), das schallschutztechnische Gutachten (Unterlage 15) und das erschütterungstechnische Gutachten (Unterlage 16) wurden basierend auf den aktuellen Zugzahlen korrigiert bzw. angepasst.
- Auf Grundlage der zuvor beschriebenen Änderungen der Planungsunterlagen wurde der Erläuterungsbericht (Unterlage 1) überarbeitet.
Bei den Unterlagen über die Umweltauswirkungen, die die Änderungen des Vorhabens betreffen und der Planfeststellungsbehörde mit dem dritten Änderungsantrag vorgelegt wurden, handelt es sich insbesondere um folgende Unterlagen:
- Erläuterungsbericht, Planunterlage 1
- Übersichtskarten und -pläne, Planunterlage 2
- Lagepläne, Planunterlage 3
- Bauwerksverzeichnis, Planunterlage 4
- Grunderwerbspläne, Planunterlage 5
- Grunderwerbsverzeichnis, Planunterlage 6
- Querschnitte, Planunterlage 8
- Baustelleneinrichtungs- und Erschließungspläne, Planunterlage 10
- Kabel- und Leitungspläne, Planunterlage 11
- Unterlagen zur Regelung wasserwirtschaftlicher Sachverhalte, Planunterlage 12
- Landschaftspflegerischer Begleitplan, Planunterlage 14
- Untersuchung zu betriebsbedingten Schallimmissionen, Planunterlage 15
- Untersuchung zu betriebsbedingten Erschütterungsimmissionen, Planunterlage 16
- Unterlage zur FFH-Verträglichkeitsprüfung und FFH-Ausnahmeprüfung, Planunterlage 26
Wegen der Einzelheiten der Änderungen wird auf die Planunterlagen in Gestalt der 3. Planänderung verwiesen.
Das Vorhaben bedarf nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde vorgenommen werden wird. Über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet die Planfeststellungsbehörde durch Planfeststellungsbeschluss.
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Standort Hamburg
Schanzenstraße 80
20357 Hamburg
Deutschland
Behörde für Wirtschaft und Innovation, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg
und
Bezirksamt Wandsbek, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Schloßgarten 9, 22041 Hamburg
Rechtsamt
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Deutschland
Vorhabenträger
Hammerbrookstraße 44
20097 Hamburg
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Bezirksamt Wandsbek
Schloßgarten 9
22041 Hamburg
Deutschland
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