Errichtung und Betrieb des Offshore-Windparks (OWP) „OWP N-3.7“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee

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Allgemeine Informationen

Bekanntmachung des BSH über die öffentliche Auslegung von Unterlagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach WindSeeG i. d. am 31.12.2022 geltenden Fassung zur Errichtung und zum Betrieb des OWP „OWP N-3.7“ in der deutschen AWZ der Nordsee

Das Vorhabengebiet für den Offshore-Windpark „OWP N-3.7“ liegt im Südwesten der AWZ der Nordsee ca. 37km von Norderney und ca. 46 km nördlich von Borkum entfernt.

Im Westen wird der geplante OWP durch den OWP „Gode Wind 01“ begrenzt, im Norden durch den OWP „Gode Wind 02“, im Süden bzw. Osten durch den OWP „Gode Wind 03“.

Das Vorhabengebiet des „OWP N-3.7“ befindet sich innerhalb der Fläche „N-3.7“ des Flächenentwicklungsplan (FEP) des BSH.

Die Errichtung und der Betrieb von insgesamt 16 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 146,2 m LAT und einem Rotordurchmesser von 236 m (Gesamthöhe 264,2m LAT) sowie Nebeneinrichtungen bestehend aus parkinterner Verkabelung und einer Umspannplattform (USP) sind beantragt. Die gesamt einzuspeisende Netzkapazität beträgt 225 MW.

Die Anbindung der Offshore-Windenergieanlagen erfolgt über eine im Meeresboden verlegte parkinterne Verkabelung, welche mit einer Betriebsspannung von 66 kV betrieben wird.

Für den OWP „OWP N-3.7“ besteht als Neuvorhaben nach § 7 Abs. 3 UVPG die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Es wird eine grenzüberschreitende Beteiligung nach §§ 54 bis 56 UVPG durchgeführt.

 

Raumbezug

Verfahrenstyp und Daten

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zuständige Behörde

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

040/3190-6362
Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Windpark-Verfahren

Schriftlich oder zur Niederschrift beim BSH, Dienstsitz Hamburg (Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg) oder Dienstsitz Rostock (Neptunallee 5, 18057 Rostock).

Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Vorhabenträger

Nordseecluster A GmbH

Nordseecluster A GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 22
20459 Hamburg
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
-Bibliothek-
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

Montag, Mittwoch und Donnerstag            09:00–15:00 Uhr

Dienstag                                                     09:00–16:00 Uhr

Freitag                                                        09:00–14:30 Uhr

Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
-Bibliothek-
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland

Montag, Mittwoch und Donnerstag           08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr

Freitag                                                       08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr

Dienstag                                                    geschlossen

Verfahrensinformationen und -unterlagen