Errichtung und Betrieb des Offshore-Windparks (OWP) „Windanker“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee
Allgemeine Informationen
Am 24. Januar 2025 ist der Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „Windanker“ erlassen worden.
Das Vorhabengebiet liegt in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland in der Ostsee. Das Vorhaben „Windanker“ liegt innerhalb des im Raumordnungsplan 2021 festgelegten Vorranggebietes für Windenergie „O-1".
Die Entfernung zu der nächstgelegenen Insel Rügen beträgt rund 38 km und bis zum deutschen Festland rund 82 km. Die Distanz zur dänischen AWZ beträgt 622 Meter und zur schwedischen AWZ rund 4 km. Das Vorhaben liegt außerhalb gesetzlicher Schutzgebiete.
Mit dem Planfeststellungbeschluss ist die Errichtung von 21 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 142 m über SKN, einem Rotordurchmesser von 236 m (Gesamthöhe bis Rotorblattspitze 260 m über SKN) und einer Leistung von jeweils 14 MW, mit 7 % PowerBoost 15 MW genehmigt worden. Die einzuspeisende Netzkapazität beträgt 300 MW.
Das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „Windanker“ wurde am 02.09.2022 eingeleitet. Die Antrags- und Planunterlagen standen gemäß §§ 2, 3 Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) online auf der BSH-Internetseite und im UVP-Portal des Bundes in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023 zur Verfügung. Zusätzlich lagen die Planfeststellungsunterlagen in Papierform gemäß § 73 VwVfG in demselben Zeitraum in den Bibliotheken der beiden Dienstsitze des BSH Hamburg und Rostock zur Einsichtnahme aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 19.05.2023 in den Nachrichten für Seefahrer (NfS) sowie in den Zeitungen Frankfurter Allgemeine Zeitung und WELT.
Statt eines Erörterungstermins fand nach den Vorschriften des PlanSiG eine Online-Konsultation statt.
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland
Schriftlich oder zur Niederschrift beim BSH, Dienstsitz Hamburg (Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg) oder Dienstsitz Rostock (Neptunallee 5, 18057 Rostock). Elektronische Stellungnahmen und Einwendungen sind bitte an folgende E-Mail-Adressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de; sarah.kroeplien@bsh.de
Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Vorhabenträger
Charlottenstraße 63
10117 Berlin
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bibliothek -
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland
Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Uhr
Dienstag 09:00–16:00 Uhr
Freitag 09:00–14:30 Uhr
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bibliothek -
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland
Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Freitag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr
Dienstag geschlossen