Welche Möglichkeiten der Beteiligung der Öffentlichkeit am UVP-Verfahren bestehen?

Im Zuge der Vorhabenzulassung unterrichtet die verfahrensführende Behörde die Öffentlichkeit darüber, dass ein Verfahren eröffnet wurde und welche Möglichkeiten zur Beteiligung bestehen. Die beinhaltet z. B. die Einsichtnahme in Dokumente der UVP und die schriftliche Äußerung gegenüber der Behörde. Bei der Bekanntmachung zu Beginn der Beteiligung wird die Öffentlichkeit unter anderem informiert über (§ 19 UVPG):

  • den Antrag des Vorhabenträgers auf Zulassung seines Vorhabens,
  • die Feststellung ob eine UVP durchgeführt wird (Ergebnis des sog. Screenings),
  • die für das Verfahren zuständigen Behörden,
  • die Art einer möglichen Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens (z. B. Planfeststellungsbeschluss),
  • die Vorlage des UVP-Berichts und weiterer entscheidungserheblicher Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zu Beginn des Beteiligungsverfahrens vorliegen,
  • Ort und Zeitraum der öffentlichen Auslegung des UVP-Berichts und weiterer Unterlagen,
  • Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung (z. B. eine Adresse, an die Einwendungen geschickt werden können).

Die in der Bekanntgabe genannten Unterlagen, z. B. der UVP-Bericht, werden zur Einsichtnahme ausgelegt und sind auch zentral über das jeweils einschlägige UVP-Portal des Bundes oder der Länder zugänglich.

Die Einwendungen zum UVP-Bericht können schriftlich oder zur Niederschrift (d.h. zur Protokollierung durch die Behörde) bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Diese werden beim häufig stattfindenden Erörterungstermin besprochen.

Sobald die Behörde die Entscheidung über das Vorhaben getroffen hat, wird der Zulassungsbescheid einschließlich Begründung öffentlich bekanntgemacht und zur Einsichtnahme ausgelegt. Der Bescheid ist auch zentral über das einschlägige UVP-Portal des Bundes oder der Länder zugänglich Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (§ 27 UVPG).

In dem folgenden Video wird Ihnen "Kurz erklärt: Wie funktioniert die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Umweltprüfungen?"

Video

Dauer: 1 min 18s, Größe: 14 MB