Wie ist die Umweltverträglichkeitsprüfung rechtlich verankert?
Die Durchführung der UVP ist seit 1990 im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) geregelt. Sie beruht auf europäischen Rechtsvorschriften (vgl. UVP-Richtlinie 2014/52/EU).
Das Gesetz beinhaltet u. a. Regelungen zur Feststellung, wann eine UVP durchzuführen ist, und die Schritte der UVP einschließlich der erforderlichen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die UVP ist ergänzend zum UVPG auch in bestimmten Fachgesetzen verankert. Bei atomrechtlichen Verfahren zum Beispiel sind weitere Vorschriften im Atomgesetz (AtG) und in der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) zu finden, die spezielles Recht gegenüber dem UVPG darstellen.