Erneuerung des Bahnübergangs „Euenheimer Straße“ in Euskirchen

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Allgemeine Informationen

Das Vorhaben hat die Erneuerung des BÜ „Euenheimer Straße“ zum Gegenstand.

Die vorhandene Halbschrankenanlage mit Blinklichtern am BÜ „Euenheimer Straße“ ist abgängig. Aus Gründen der Sicherheit und der Abwicklung des Verkehrs ist es erforderlich, dass der BÜ eine neue BÜ-Sicherungsanlage mit Halbschranken, Fußgängerschranken und Lichtzeichen erhält. Die beiden Enden des gemeinsamen Geh- und Radweges werden durch einen von der Landesstraße L178 abgesetzten 2,50 m breiten Geh- und Radweg in Asphaltbauweise verbunden und in die technische Sicherung mit einbezogen. Um ein sicheres Räumen des Bahnüberganges zu gewährleisten und um Rückstauungen im Bereich des BÜ zu vermeiden, wird im I. und III. Quadranten das Abbiegen in die einmündenden Feldwege untersagt. Der Begegnungsfall Lastzug/Lastzug bzw. Sattelzug/Sattelzug ist im Räumbereich des BÜ behinderungsfrei sichergestellt.

Euskirchen

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Essen)

Hachestraße 61
45127 Essen
Deutschland

Vorhabenträger

DB Netz AG

Brügelmannstr. 16 – 18
50679 Köln
Deutschland

Verfahrensinformationen