Vorhaben 10 BBPlG: Höchstspannungsleitung Wolmirstedt – Helmstedt Ost – Wahle, Abschnitt B (Regelzonengrenze – Wahle)

2056
Vorhaben 10 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG)

Der westliche Ab­schnitt des Vorhabens 10 führt von der Landes­grenze zum Umspann­werk Wahle und liegt komplett in Nieder­sachsen. Der Vorhaben­träger plant, die Strom­tragfähigkeit der Leitung über­wiegend durch einen Tausch der vor­handenen Leiter­seile gegen Hoch­temperatur­leiterseile zu erhöhen.

Die Leitung verläuft aus Sachsen-Anhalt kommend von der Landes­grenze (Mast 6) aus in nord­westliche Richtung zum Umspann­werk Helm­stedt Ost. Sie verlässt das Umspann­werk im Norden und führt ab dort weiter in nord­westliche Richtung. Im Bereich der Anschlussstelle Rennau quert sie die Autobahn 2. Die Leitung führt hauptsächlich über landwirtschaftliche Flächen. Ab dem Umspannwerk Hattorf verläuft sie zunächst in Richtung Westen, kreuzt die Autobahn 39 und den Mittellandkanal und knickt kurz vor der Querung der Autobahn 2 östlich der Autobahnraststätte Zweidorfer Holz nach Süden ab. Nach einer erneuten Querung des Mittellandkanals erreicht die Leitung aus Nordosten kommend das Umspannwerk Wahle.

Raumbezug

inländisch
UVP-Kategorie:
Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Zuständige Behörde

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Deutschland

Abteilung 8

Öffentlichkeitsbeteiligung

Verfahrensinformationen und -unterlagen