Höchstspannungsleitungen Brunsbüttel – Großgartach und Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink), Abschnitt A2

1958

Allgemeine Informationen

Vorhaben 3 und 4 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG)

Die beiden Vorhaben BBPlG 3 und 4 bilden gemeinsam einen der zentralen Transport­korridore von Nord- nach Süd­deutschland. Die zuständigen Netz­betreiber fassen sie unter dem Projekt­namen SuedLink zusammen und betrachten sie bei den Planungen gemeinsam. Die Leitungen sind als Erdkabel geplant.

Der Abschnitt A2 ist ein etwa 8 km langes Teilstück des Vorhabens. Er beginnt auf dem Gebiet der Gemeinde Wewels­fleth in Schleswig-Holstein, quert im weiteren Verlauf die Elbe und endet in der nieder­sächsischen Gemeinde Wisch­hafen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben3-a2 und www.netzausbau.de/vorhaben4-a2.

Raumbezug

Verfahrenstyp und Daten

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Zuständige Behörde

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Deutschland

Abteilung 8
  • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben3-a2 oder www.netzausbau.de/vorhaben4-a2)
  • per E-Mail an v3v4a2@bnetza.de
  • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3 und 4, Abschnitt A2)

Weitere Details hierzu finden Sie unter https://www.netzausbau.de/kontakt.

Vorhabenträger

TenneT TSO GmbH

TenneT TSO GmbH
Bernecker Str. 70
95448 Bayreuth
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG

Deutschland

Die Unter­lagen werden ab dem 22. August 2022 aus­schließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung (PDF-Download unter https://www.netzausbau.de/1075692). Unter dieser Adresse finden Sie auch ein Formular zur Online-Beteiligung.

Anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können sich vom Beginn der Aus­legung am 22. August bis zum 21. Oktober 2022 äußern. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundes­netz­agentur darum, bevorzugt das Online­formular zu nutzen.

Verfahrensinformationen und -unterlagen