Standort-Zwischenlager Brokdorf - Inventarerweiterung für den CASTOR V/19

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Allgemeine Informationen

Mit Schreiben vom 20.02.2014 beantragte die E.ON Kernkraft GmbH (EKK), jetzt firmierend als PreussenElektra GmbH, für das Standort-Zwischenlager in Brokdorf (SZL Brokdorf, auch als ZL-KBR bezeichnet) zusätzliche Beladevarianten und Behälterinventare für den Transport- und Lagerbehälter CASTOR® V/19. Dieser Antrag stellt eine Modifikation des Antrags der EKK vom 31.07.2008 dar und steht ergänzend im Zusammenhang mit den mit der 3. Änderungsgenehmigung vom 29. August 2012 gestatteten zusätzlichen Beladevarianten und Behälterinventaren für den Transport- und Lagerbehälter CASTOR® V/19 nach der 96er Zulassung. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) geführt.

 

Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um zusätzliche Behälterinventare und damit verbundene Beladevarianten für Behälter der Bauart CASTOR® V/19 stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Brokdorf dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist.

 

Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@bfe.bund.de

Gemeinde Brokdorf im Kreis Steinburg (Schleswig-Holstein)

Verfahrenstyp und Daten

Kernenergie

Zuständige Behörde

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland

Vorhabenträger

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Deutschland